Gartenstück bezäunen wird verboten - Baurecht, kann jemand helfen?

2 Antworten

Hallo, ich bin in eine Neubauwohnung eingezogen mit einem kleinen
Garten. Meine neue Nachbarin, die ebenfalls ein kleines Gartenstück hat,
hat sich dazu bereit erklärt, sich um den Zaun zu kümmern, was sie auch
hat.

OK. Das bedeutet dann wohl, dass die Nachbarin mit Deiner Duldung / Zustimmung einen Zaun errichtet hat.

Nun kam die Bauverwaltung der Stadt und meinte, dass es wohl seit 2014
ein neues Gesetz gibt, dass es keine Zäune am Gartengrundstück geben
darf und nur heimische Pflanzen als Hecke gepflanzt werden dürfen, mit
bestimmten Abständen zueinander.

Derartige örtliche Vorschriften gibt es fast in jeder Kommune, und sie fallen unter deren gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum. Die örtliche Satzung ist diesbezüglich - so selbige formgerecht behandelt und beschlossen wurde - geltendes Recht. Demzufolge kann die Kommune die Wiederherstellung des vorherigen Zustands und Entfernung der errichteten Anlage einfordern, nötigenfalls mit Zwangsgeld respektive Beseitigungsanordnung.

Dadurch, dass es eine Erdgeschosswohnung ist, möchte man sich durch
einen Zaun und eine Hecke auch geschützter fühlen, dass nicht jedermann
auf das Grundstück laufen könnte. Zudem liegt die Wohnung an einer
befahrenen Straße, ich hätte auch gerne einen gewissen Sichtschutz.

Dies kann ggfs. nur durch einen entsprechenden Antrag an die örtliche Genehmigungsbehörde / Kommunalverwaltung per abweichendem Bescheid geschehen. Ob und wie dies zu bewerkstelligen wäre, ist anhängig vom kommunalen und Landesrecht. Ein Rechtsanspruch besteht hier jedoch in keinem Fall.

Der Bauherr hatte uns zuvor versichert, dass ein Zaun gar kein Problem
sei, nur deshalb haben wir auch die Wohnung gekauft...

Wie üblich hätten solche Zusagen unbedingt schriftlich fixiert werden müssen. Mündliche Abreden sind zwar rechtlich ebenso bindend, jedoch faktisch nie beweisbar, was im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung praktisch nie als Begründung herhalten kann.

nun meint der Bauherr aber, dass er von diesem Gesetz der Stadt noch NIE was gehört habe.. Ausrede meiner Meinung nach...

Möglich, aber eben nicht belegbar.

hab ich irgendwelche Möglichkeiten doch einen Zaun für den Garten zu bekommen?

S.o. - nur auf dem Petitionsweg, ergo dem Antrag, von der Satzung abweichen zu dürfen. Ansonsten nein.

Es handelt sich offenbar um eine baurechtliche Vorschrift der Gemeinde. Ich wuerde zuaechst mal aufs Gemeindeamt gehen und diese Vorschrift einsehen, was da genau drinsteht. Vorher solltest noch mal die Umgebung in Augenschein nehmen, um feststellen, was hier "ortsueblich" ist.