Darf ich fremde Autos von einem Privatgrundstück(Eigentümergemeinschaft) abschleppen lassen?

2 Antworten

Zunächst einmal ist das erschwerte Einsteigen oder Ausparken idR zumutbar.

Abschleppen selbst darfst du natürlich nicht. Du kannst die Polizei rufen. Die entscheidet dann. Allerdings musst Du das Abschleppen auslegen und einklagen. Ob abgeschleppt wird, wenn jemand schlampig parkt ist eher ungewiss. Könnte ein Knöllchen geben.

Am sinnvollsten wäre hier eine strafbewehrte Unterlassungsklage wegen Besitzstandstörung. Dann kommt es natürlich darauf an, wem dieser Parkplatz gehört. Wenn er allgemein den Anliegern gehört, dann wird das schwer bis unmöglich.

Bleibt wieder nur ein Knöllchen, wenn das Ordnungsamt mitspielt.

Der Parkplatz gehört dem Eigentümer des benahhbarten Hauses Dieser hat es Vermietet Jetzt habe ich Ärger mit dem Mieter der mich zuparkt.

Danke 100malgefragt

@100malgefragt

Oops, jetzt komm ich nicht mehr mit. Der Mieter des Hauses, zu dem der Parkplatz gehört, parkt Dich zu? 

Wem gehört der Parkplatz, der unberechtigt benutzt wird? Nur der kann hier was machen.

@tinalisatina

Es sind zwei nebeneinanderliegende Parkplätze. Meiner der zugeparkt wird, auf der linken Seite der andere rechts danneben . Unberechtigt benutzt wird nach meiner Meinung die Anwohnerstraße da die Autos des Nachbarn bzw. seiner Gäste halb auf der Straße und halb auf dem Parkplatz parken Da die Straße kurz hinter der Ausfahrt einen Knick nach rechts macht und ich nach rechts fahren muß um aus meiner Einfahrt zu kommen stört das rechts halb auf der Straße stehende Auto Außerdem ist es eine von den Eigentümern EFH Siedlung bezahlte Straße

@100malgefragt

Machs nicht so kompliziert.

Wenn Du einen Parkplatz dort bezahlt hast und jemand steht öfter mal so, dass er diesen Parkplatz "mitbenutzt", und sei es nur teilweise, dann kannst Du gegen ihn vorgehen. Ordnungsamt mit Knöllchen (die müssen aber nicht) oder strafbewehrte Unterlassungsklage (die ist teuer für den Störer, vor allem, wenn es nochmal vorkommt).

Wenn Du aber nur ein wenig kurbeln musst, um aus der Lücke zu kommen, dann hast Du schlechte Karten. Dazu gibt es massenhaft Urteile, die alle in die Richtung gehen, dass man kein Recht darauf hat, bequem aus seiner Parklücke zu fahren.

Für die Anliegerstraße ist das auch so eine Sache. Der Nachbar ist ja wohl Anlieger, seine Gäste regelmäßig auch. Das gibt nichts her für Dich.

@tinalisatina

Hallo

Das mit dem Anlieger ist klar.

Was ich aber nicht verstehe wie so ich mich mit der Lenkfaulheit meines Nachbarn abfinden muß. Sein Parkplatz ist nur zur Hälfte ausgenutzt vorne 2 Meter Platz dann ein Auto dann lange nichts und das nächste Auto ragt vorne oder hinten über die Stellfläche auf die Gemeinschaftsstraße ca 1,5 bis2 Meter Es handelt sich nicht um eine Parklücke sondern um zwei nebeneinander liegende Einfahrten von 2,20  meine Einfahrt bzw 2,40 Metern Breite die Einfahrt vom Nachbarn

Ich möchte meine Frage neu formulieren .Wie bringe ich meinen Nachbarn dazu seine Autos auf der Parkfläche abzustellen wie alle aus der Siedlung? Da gleiches Recht für alle sein sollte kann ich das verlangen  Wenn ich so parken würde käme er nicht in seine Einfahrt auf Grund der baulichen Gegebenheiten

MfG 100malgefragt

@100malgefragt

Das ist das Problem, und wahrscheinlich ein Kampf gegen Windmühlen. Du kannst es versuchen, mit ihm zu reden. Du kannst Dein Auto auch so schräg hinstellen, dass er kurbeln muss. Du kannst ihm jedes Mal einen Zettel an die Karre machen mit Adressen von Fahrschulen, bei denen man Einparken lernt ...

Ansonsten wie gesagt: Wenn das Ding über die eingezeichnete Stellfläche ragt, dann das Ordnungsamt um ein Knöllchen bitten. Mehr gibt es mW nicht. Viel Ergolf (öh, netter Vertipper, den lasse ich jetzt stehen).

.... er steht da, also ist er auch Anlieger "im Sinne der Spielregeln".

Wenn er Dein Grund in Besitz nimmt, schreibe ihm eine Rechnung für die Nutzung, dann hört es auf.

Für andere Grundstücke dürftest Du nicht zuständig sein.