Baulärm! Welches Recht habe ich als Eigentümer?

2 Antworten

Irgenwann ist an bei einer "Wohnung" fertig. Merh als einmal kann man eine Wand nicht abreisen, man kann das Klo nur einmal setzen. Also hätte ich Geduld.

Dem Baby wird das so ziemlich egal sein.

Und IHR habt ab Geburt eh kein Schlaf mehr :-)) und andere Probleme

Es gibt kein Zeitvorhabe, jedoch würde ich nach einem Jahr nicht mehr von Umbaumaßnamen sondern von gewerblicher Nutzung ausgehen

Wie wäre es denn mit einen Rechtsbeistand, den man dann danach befragt?