Baugenehmigungen vor mehr als 80 Jahren, wo archiviert?!
Bei sehr alten Häusern , ohne Baugenehmigung, spricht man auch von Schwarzbauten! So gesehen im Report München am Dienstag den 24.02.15 um 21.45 Uhr! Dort drohte man mit Abriß, und das noch auf eigene Kosten!! Unglaublich!
5 Antworten
Baugenehmigungen sind Urkunden, deren Aufbewahrung Sache der Eigentümer ist.
Die Bauaufsichtsämter halten die Bauakten zwar noch einige Jahre voir, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Und: Wenn für einen Altbau keine Baugenehmigung mehr vorgelegt werden kann bedeutet dies nicht automatisch, dass es ein Schwarzbau ist. Vielmehr ist dann zu prüfen, ob das Gebäude dem zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden Baurecht entsprach. (Rechtsprechung zum "baurechtlichen Bestandsschutz").
Vielen Dank!! Sie haben mir sehr geholfen !!!
Baugenehmigungen sind auf dem Bauamt der Gemeinde archiviert! Relativ einfach, wenn sie vorhanden sind!
Baugenehmigungen sind Urkunden, deren Aufbewahrung Sache der Eigentümer ist.
Die Bauaufsichtsämter halten die Bauakten zwar noch einige Jahre voir, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Bei jedem Bauamt müssen die erteilten Baugenehmigungen archiviert werden.
Baugenehmigungen sind Urkunden, deren Aufbewahrung Sache der Eigentümer ist.
Die Bauaufsichtsämter halten die Bauakten zwar noch einige Jahre voir, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Staatlichen Bauamts 1 München
Das sind alle Unterlagen archiviert
Dann eben das Bauamt 2, die sind unterteilt für einzelne Bereiche. Jedenfalls ist das das Archiv. Mußt Du Dich durchfragen. Und Du mußt Da ein "berechtigtes Interesse" vorweisen wenn Du das da haben willst
Baugenehmigungen sind Urkunden, deren Aufbewahrung Sache der Eigentümer ist.
Die Bauaufsichtsämter halten die Bauakten zwar noch einige Jahre voir, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Hoffentlich im Bauamt, wenn es nicht vor 70 Jahren bombardiert wurde.
Baugenehmigungen sind Urkunden, deren Aufbewahrung Sache der Eigentümer ist.
Die Bauaufsichtsämter halten die Bauakten zwar noch einige Jahre voir, sind dazu aber nicht verpflichtet.
"Unser Aufgabenspektrum reicht von Verwaltungsbauten über die staatlichen Museen, Theater, Schulen, Kirchen und Schlösser bis zum Labor- und Institutsbau."
???