Kann ein Grundstück zwei Gemarkungen zugeordnet sein?

5 Antworten

Mit deiner Theorie bewegst du dich auf dünnem Eis. Als erstes musst du unterscheiden zwischen Grundstück und Flurstück. Es mag da ja Unterschiede zwischen den Ländern geben, aber bei uns kann ein Flurstück mit Sicherheit auch nur einer Gemarkung zugeordnet werden! Im Gegenzug kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen, in der Regel aber auch nur innerhalb einer Gemerkung. 

Und Geoportal ist in den Randbereichen mit Vorsicht zu genießen, da dort programmtechnisch bedingt, die Grenzen oft an die Flurstücksgrenzen angepasst wurden. Sprich wenn dein Grundstück innerhalb eines Bebauungsgebietes liegt, könnte der vordere Teil bebaubar sein und der hintere Teil liegt im Außenbereich.

Grundstück nicht, aber ein örtlich vorhandenes Grundstück kann aus 2 Flurstücken bestehen die in unterschiedlichen Gemarkungen liegen.
Würde aber mal behaupten das es eher selten ist.
Du könntest eine Verschmelzung beantragen und somit ein Flurstück in einer Gemarkung bilden.
Was dazu Gemarkungsübergreifend notwendig ist bin ich jetzt überfragt.

Hallo,

ein Grundstück kann aus mehrern Flurstücken bestehen. Jedes Flurstück kann zu einer Gemarkung gehören.

Somit wäre deine Frage mit "JA" zu beantworten.

Das ist durchaus möglich, das eine Parzelle sich über eine Gemarkunnsgrenze hinweg erstreckt.

Doch das passiert öfters mal! Ist aber kein Problem.

In dem Fall sehr interessant, weil das Grundstück in der ursprünglichen Gemarkung definitiv als im Außenbereich liegend gelten würde und nicht bebaut werden dürfte. Nach der Eingemeindung wurde es im Rahmen einer Bauanfrage dann wahrscheinlich noch der zweiten Gemarkung zugeordnet und wurde damit zum Baugrund.