Musterhaus im Wohngebiet?
Hallo,
wir haben ein Grundstück, dass in einem Wohngebiet liegt. In dem hierfür geltenden Bebauungsplan steht, dass nur Wohngebäude errichtet werden dürfen.
Meine Frage: Darf eine Fertighaus-Firma auf unserem Grundstück ein Muster-(Wohn)-Haus erstellen und Kunden dort empfangen? Oder ist dies durch die Feststetzung im Bebauungsplan ausgeschlossen?
Freue mich auf eure Antworten an diesem verregneten Sonntag -
viele Grüße
2 Antworten
ob dein Musterhaus den Bauvorschriften entspricht, muß die Stadtbauverwaltung entscheiden, sofern sich diese arg von den örtlichen Gegebenheiten unterscheidet! Ins Rathaus gehen und informieren.
Ein Musterhaus das nicht bewohnbar ist wird mit Sicherheit eine gewerbliche Nutzung sein. Ich würde mich als Nachbar bedanken wenn ich in einem reinen Wohngebiet wohne und dann da eine Firma mal eben ihr Musterhaus hinstellt.
Dazu solltet ihr das Bauamt fragen, In einem reinen Wohngebiet kann es aber problematisch mit dem Musterhaus werden, den es ist unter Umständen mit störenden Publikumsverkehr zu rechnen. Da dürfen Wohnhäuser gebaut werden aber keine Gewerbeimmobilien dein "Musterhaus" muss also zumindest bewohnt sein.
Danke für die flotte Antwort. Die Frage der Bauvorschriften (Maße, Dachform, Garagenanbau, etc.) stellt sich für mich erst im nächsten Schritt. Zunächst würde ich gerne wissen, ob so ein Musterhaus nicht eine gewerbliche Nutzung darstellt und damit schon grundsätzlich an diesem Standort nicht errichtet werden darf.
Wie siehst du das?