Baugenehmigung für L-Steine?

4 Antworten

Grundstück, welches wir zum Teil noch 1,5m auffüllen müssen

Allein deswegen lohnt es sich, sich zu erkundigen. Bei uns gibt es z.B. einen qualifizierten Bebauungsplan, der Veränderungen des Grundstücksniveaus nur in einem Bereich bis 1m erlaubt. Alles darüber ist genehmigungspflichtig.

Das Bau- und Nachbarschaftsrecht sind - wie die meisten rechtlichen Angelegenheiten - ein komplexes und kompliziertes Ding. Ich würde Dir hier raten nicht groß auf Laienmeinungen zu setzen (wir wissen ja, "Recht haben und Recht bekommen") sondern entweder bezahlen und die Dinge ihren Lauf gehen lassen (und damit das Thema dann aber auch abschließen) oder aber, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt oder die Strafzahlung zu hoch scheint, auf jeden Fall Widerspruch einlegen und dann einen guten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, aufsuchen und den die Dinge klären und ggfs. regeln lassen.

Viel Glück!

Seehausen  16.10.2012, 09:48

Diese Aussage hilft nur Rechtsanwälten, die ihr Honorar auch dann erhalten, wenn sie Prozesse verlieren!

jonas50  16.10.2012, 10:05
@Seehausen

So ein Blödsinn. Anwälte haften für Fehler bei der Sachbehandlung und falscher Rechtsauskunft. Andere, die hier und anderswo falsche Meinungen und Rechtsvermutungen posten, tun dies nicht.

Wenn ein Bauherr wie hier die für ihn gültige Bauordnung nicht versteht, hat er Bedarf an kompetenter Rechtsberatung, um Strafen oder Zwangsgelder zu vermeiden.

Seehausen  16.10.2012, 10:22
@jonas50

Sowas naives! Träum weiter! Es gibt keinen RA, der wegen eines verlorenen Prozesses erfolgreich in Regress genommen wurde!

Wenn Ihr eine Genehmigung zum Auffüllen haben solltet hättet ihr dort auch die Stützmauern eintragen müssen. Derartige Mauern sind in der Regel innerhalb der Abstandsflächen unzulässig.

Da auch baugenehmigungsfreie Vorhaben alle Bauvorschriften einhalten müssen ist es unwichtig, ob eine Baugenehmigungspflicht besteht. Diese ist in jeder Landesbauordnung unterschiedlich geregelt; Stützmauern über 1,00m sind in der Regel genehmigungspflichtig.

didi7911 
Fragesteller
 16.10.2012, 10:13

Hm dann werden wir wohl die "Strafe" zahlen müssen :-( Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe muß ich, falls die Mauer noch nicht eingetragen ist, diese dann nachträglich eintragen lassen????

Vielen Dank für Ihre Antwort hat uns weiter geholfen.....

Seehausen  16.10.2012, 10:19
@didi7911

Was heißt denn "eintragen"? Wenn Ihr eine Baugenehmigung braucht muss die Mauer im Bauantrag eingezeichnet sein; ob dazu ein Abweichungs/Befreiungsantrag mit Einverständnis des Nachbarn nötig ist muss örtlich entschieden werden.

Für Baugenehmigungsverfahren gibt es umfangreiche Vorschriften; die darf auch nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser einreichen. Und der soll alles wissen, was baurechtlich relevant ist; GF kann diesen Fachmann nicht ersetzen!!!

Und denkt daran: Mündliche Baugenehmigungen gibt es nicht und Auskünfte von Sachbearbeitern der Behörde unterliegen nicht mehr der Amtshaftung!!!

didi7911 
Fragesteller
 16.10.2012, 11:37
@Seehausen

Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Unser Grundstück ist 42m lang auf ca der Hälfte haben wir von rechts nach links L Steine gestellt. Diese ragen 90 cm aus dem Boden. Der vordere Teil soll später aufgefüllt werden dahinter kommt der Garten der tiefer liegt. Damit es einen Geraden Abschluss zwischen Terrasse und Garten gibt haben wir auf unserem Grundstück auf der Hälfte diese Steine gestellt....

Seehausen  16.10.2012, 13:01
@didi7911

Wenn die Mauer 3m von der Grundstücksgrenze entfernt ist und nicht höher als 0,90m aus der GOF herausragt ist sie natürlich baugenehmigungsfrei und braucht auch kein Geländer

Tja, eine Stützmauer in dieser Größenordnung ist eine bauliche Anlage und kann nicht einfach ohne Bauantrag erstellt werden. Das hätte euer Planverfasser aber wissen müssen.

Rein rechtlich habt ihr mit der Setzung der L-Steine versucht eine nicht genehmigte bauliche Anlage zu errichten. Das sagt aber nichts über die Zulässigkeit der Stützmauer aus.

Um die Mauer (sofern möglich) nachträglich zu legalisieren, soll euer Planverfasser ein Änderungsbaugesuch einreichen.

Dunkerjinn  15.10.2012, 23:52

Das heißt, man sollte sich beim Bauen nicht auf mündliche Aussagen verlassen und möglichst alle Belange schriftlich klären?

Seehausen  16.10.2012, 09:46
@Dunkerjinn

Mündliche Baugenehmigungen gibt es nicht und Auskünfte von Sachbearbeitern der Behörde unterliegen nicht mehr der Amtshaftung!!!