Baugenehmigung - welche Kosten? Was wird geprüft?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten. Diese siund z.B. - Bebauungsplan - Baunutzungsverordnung - Abstandsflächen zu Grenzen und Gebäuden - Brandschutz - Standsicherheit - Ortsgestaltungsvorschriften ---- Alle Vorschriften sind in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde unterschiedlich.

Da wir in einem total verwalteten Land leben dürfen nur nach Landesbauordnung privilegierte "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser" Bauanträge zur Prüfung bei der Bauaufsicht vorlegen. Den musst Du nach HOAI bezahlen. Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach der jeweiligen "Bauaufsichtsgebührensatzung" der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.

Alles klar?

Paarthurnax 
Fragesteller
 24.11.2012, 18:07

Alles klar?

Soweit ja.. Ich weiß jetzt zumindest, dass ich das vergessen kann, da ich mir das höchstwahrscheinlich nicht leisten kann..

Irgenwann muss man sich eine Genehmigung holen, wenn man einen Briefkasten aufhängt... Deutsche Bürokratie eben... -.-

Trotz alledem, vielen Dank für die Antwort!

Du hast zwar schon eine "hilfreichste Antwort" gekürt, aber ich muss trotzdem meinen Senf dazugeben:

Meine "Vorredner" haben zwar alle etwas wahres gesprochen, ganz richtig war es jedoch nicht.

So wie du deinen "Schuppen" planst wird er auf jedenfall genehmigungs- und abstandsflächenpflichtig. Wenn du jedoch unter 75 m³ bleibst, die Abstandsflächen (=Wandhöhe, jedoch mind. 3 Meter zu allen Seiten) einhälst und es für dein Grundstück keinen Bebauungsplan von der Gemeinde gibt kannst du den Schuppen auch genehmigungsfrei errichten.

Wenn du andererseits diesen Schuppen ohne Aufenthaltsraum und ohne Freuerstätte errichtest, kannst du ihn genehmigungsfrei auf die Grundstücksgrenze setzen. Dann darf er allerdings nicht größer als 50 m² und nicht höher als 3 m sein. Zudem ist auf einer Grenze nur eine Grenzbebauung von max. 9 Meter zulässig (auf dem gesamten Grundstück 15 Meter). Solltest du dadrüber kommen müsstest du eine "Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften" beim LRA beantragen.

Allerdings darf dann kein Bebauungsplan für dein Wohngebiet vorhanden sein, denn meistens werden die Standorte für Garagen und Wohnhäuser bestimmt. Wenn dem so ist bräuchtest du eine "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes", den du von der Gemeinde erhälst.

Wenn du bei dieser Größe bleiben willst (also über 75 m³ bzw. über 50 m² mit evtl. Aufenthaltsraum/Feuerstätte) dann solltest du dich mal von einem Architekten, Schreinermeister, Bauingeneur oder ähnlichen beraten lassen. Die können dir dann auch sagen ob sie nach der Bayerischen Bauordnung vorlageberechtigt sind. Die Kosten für einen Bauantrag richten sich nach den Baukosten. Je höher die sind, umso höher werden die Genehmigungsgebühren. Dazu kommt natürlich noch das Honorar für den Architekt. Außerdem musst du die bereits erklärten Abweichungen und Befreiungen bezahlen. In kleineren Landkreisen/Gemeinden kosten die pro Abweichung, bzw. Befreiung ca 40 - 70 € (Höhe setzt das LRA/Gemeinde fest), in größeren Landkreisen kann es allerdings pro Abweichung auch 100 € kosten. Maximal dürfen sie dir allerdings (meines Wissens nach) höchstens 300 oder 350 € für alle Abweichungen abknöpfen.

Was auch evtl noch wichtig zu erwähnen wäre ist, dass du deine Nachbarn, vor allem aber den direkt angrenzenden Nachbar, beteiligen musst. Eine Abweichung von den Abstandsflächen wird nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn erteilt. Und, solltest du dich für die genehmigungspflichtige Variante entscheiden, muss der Bescheid jeden Nachbarn, der keine Unterschrift auf deinem Bauantrag geleistet hat, zugestellt werden. Pro Zustellung kostet das im Moment 3,45 €. Wenn du nur 2-3 Nachbarn hast ist das keine große Sache, wenn du allerdings neben einem Mehrfamilienhaus wohnst kann schon ein kleines Sümmchen zusammenkommen. Bei 20 Nachbarn sind es 69 € nur für die Zustellung!

Am besten ist, wenn du dich in deinem Landratsamt - Bauamt mal erkundigst. Die können dir anhand von einem Lageplan, den du evtl mitbringen solltest, erklären was auf deinem Grundstück am besten ohne Plan möglich ist. So kommen dann auch weniger Kosten auf dich zu. Kleiner Tipp noch: Frag nicht in der Gemeinde nach. Vor allem nicht wenn du auf dem "Land" wohnst. Ich arbeite selbst in einem Bauamt eines Landratsamtes und meiner Erfahrung nach sind die Sachbearbeiter der Gemeinden im allgemeinen Baurecht nicht ganz so fitt (sie befassen sich eher mit Bebauungsplänen - weniger mit Abstandsflächenrecht was hier wichtig ist).

Ich hoff die Antwort kommt nicht zu spät u is nicht zu kompliziert geschrieben;) Für weitere Fragen kannst du dich gern per PN melden;)

Paarthurnax 
Fragesteller
 16.01.2013, 00:36

Vielen Dank für deine Antwort!

Sind noch am überlegen, ob wir den Schuppen bauen oder nicht. Erstmal wird unsere Hausfassade hergerichtet und das kostet auch etwas..

Ich werde mich auf jeden Fall melden, wenn ich eine Frage habe! :-)

Lg!

Hast du eine Statik für den Schuppen?

Die Bebauungsgrenzen werden eingehalten? (Abstand zur Grenze, gesamte Bebauung des Grundstückes)

Anschliessend wird der Schuppen eingemessen, das kostet extra. ( die Firma darfst du dir aussuchen)

Die Unterlagen beim Katasteramt ( Lagepläne usw. ) werden aktualsiert, kostet ebenfalls.

Bei 3 m mal 15 m hast du 45 qm überbaute Fläche. Eventuell hast du jetzt einen Weg, auf dem das Wasser nicht versichern kann. ( Versiegelte Fläche)

Für die Ableitung von Regenwasser in den Kanal zahle ich ca. 1 €/qm.

Wenn du das Regenwasser versichern lassen kannst ist das sinnvoll.

Ontario  07.01.2019, 08:17

Um einen Kanalanschluss für das Abwasser ( Regenwasser) zu vermeiden, muss man einen Antrag stellen und um Genehmigung bitten, dass das Regenwasser in die "belebte Bodenzone" ( Rasen) versickern darf. Kosten so einer Genehmigung um die 300.--€. Es dauert aber eine gewisse Zeit, bis über so einen Antrag entschieden wird, da verschiedene Ämter befragt werden müssen.

Leider weiß ich Dein Bundesland nicht. Ich schicke Dir mal einen Link, da ist alles bestens erklärt. Musst nur Dein Bundesland nehmen.

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Paarthurnax 
Fragesteller
 24.11.2012, 16:03

Danke erstmal für die Antwort!

Das Bundesland ist Bayern. (steht bei Punkt 2 in Klammern)

Lg!

Flitzpiepje  24.11.2012, 21:08
@Paarthurnax

Uups...Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)

Paarthurnax 
Fragesteller
 24.11.2012, 21:59
@Flitzpiepje

Passiert ;-)

Ich hätte es ja auch weiter oben schreiben können ;-)

Mit 45 qm Grundfläche wäre dein Schuppen ein stattliches Gebäude, das alle gültigen Bauvorschriften erfüllen muss.

Dafür brauchst du zumindest einen Bauvorlageberechtigten als Planer, der erst einmal die Machbarkeit prüft und ggf. den Bauantrag einreicht. Im Kenntnisgabeverfahren ist der Antrag recht günstig. Dazu kommen die Honorare vor Planer, Bauleiter, Vermeser, Statiker.