Wie könnte man nachträglich eine Baugenehmigung für den u.g. Fall erlangen und mit welchen kosten?
Fall 1. Laut Auskunft der Gemeindeverwaltung befindet sich auf dem Grundstück eine ohne Ge-nehmigung errichtete bauliche Anlage. Hierbei handelt es sich um ein neu errichtetes Wohnhaus, bei dessen Bau so stark von der Baugenehmigung abgewichen wurde, dass diese ihre Gültigkeit verlor und der Bau vom Landratsamt eingestellt wurde.
Fall 2. Beim alten Wohnhaus älteren Wohnhaus auf FI.-Nr. 626/4 besteht nach Kenntnis des Unterzeichners keine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses zum Wohnraum.
3 Antworten
Geh zu einem Architekten und trag die Sache vor.Die können sowas am Besten richten.Kosten musst du mal in die HOAI schauen.
Für Baugenehmigungen ist nicht die Gemeinde, sondern die Bauaufsicht beim Landratsamt zuständig.
Natürlich können nachträgliche Baugenehmigungen auf Antrag erteilt werden, wenn die ausgeführten Baumaßnahmen genehmigungsfähig sind. Wenn nicht müssen sie nach Anordnung der Bauaufsicht beseitigt werden.
Die Nachbarschaft geht das alles nichts an. Für Bauanträge braucht man einen "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser", der die Genehmigungsfähigkeit prüfen muss.
Hallo.
Geh zum Architekten , der soll das für dich nachreichen.
Es muss den Vorschriften nach auch genehmigt werden, durch Landkreis.
Die Gemeinden sind aber "Briefträger" mehr allgemein nicht.
Wenn die damit fertig sind wird das eingemessen.
Es kann auch von der Gemeinde das Schurgerüst (Sockel ) geprüft werden
Kann, wenn du 1,50 höher oder tiefer wie die Straße dein Haus hinbaust.
Allerdings , du bracht Zeit. Die lassen dich evtll. zappeln. Wenn die Statik fertig ist, ist es schon gut.
Mit Gruß
Bley 1914