Grenzgarage Bayern - Nachbar gibt keine Zustimmung - wie geht's weiter?

5 Antworten

Die fehlende Unterschrift ist zunächst kein Problem, der Bauantrag kann auch ohne Unterschrift gestellt werden.

Der Gemeinderat muss anschließend über den Bauantrag und die Abweichung entscheiden und wird sich ohne Zustimmung der Nachbarn sehr gut überlegen ob er das macht. Die Genehmigung ist also ehr unwahrscheinlich und hängt maßgeblich von der Begründung der Abweichung ab. Vorab sollte man mit der Verwaltung klären, ob eine Abweichung möglich ist, denn die Verwaltung schreibt eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat.

§ 31 BauGB regelt den Rahmen für Ausnahmen und Befreiungen.

Danach sind Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich, nicht aber von den Regelungen der Landesbauordnungen !

Es sind außerdem dazu die nachbarlichen Interessen zu würdigen, was in in eurem Fall definitiv nicht der Fall ist.

Nach meiner Einschätzung ist eine rechtlich haltbare Befreiung für die Riesengarage ausgeschlossen. Selbst wenn die Baugenehmigung durch die Gemeinde in völliger Unkenntnis ertelt würde, wäre es für den betroffenen Nachbarn ein leichtes die Genehmigung anzufechten.

Die zulässige Wandhöhe für die Garage hat eine nachbarschützende Funktion, und das aus gutem Grund. Ich persönlich teile die Bedenken des Nachbarn.

Nur die Bauaufsicht entscheidet über beantragte Abweichungen/Befreiungen. Sie kann diese auch gegen den Willen der Nachbarschaft erteilen, muss es aber nicht.

Wenn sie ablehnt kannst Du nichts dagegen machen

Eine Abweichung von den Abstandsflächen ist zwar ohne Zustimmung des Nachbarn möglich, jedoch unwarscheinlich!

Im "normalen" vereinfachten Verfahren prüft die Baubehörde (LRA) für gewöhnlich die Abstandsflächen nicht. d.h. Sie könnte den Bau genehmigen auch wenn die Abstände nicht eingehalten werden. Allerdings muss sie den Baubescheid an den Nachbarn zustellen, der keine Unterschrift geleistet hat. Dadurch hat dieser 1 Monat um gegen diesen Bescheid zu klagen. Folglich wird das Gericht entscheiden, dass der Genehmigungsbescheid aufgehoben wird, weil die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden.

Zur Klärung: Eine Grenzgarage darf im Mittel 3 Meter nicht überschreiten. Wird sie höher ist sie Abstandsflächenpflichtig. Abstandsflächen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Deshalb ist eine Abweichung erforderlich.

Am Besten ist, man redet dochmal mit seinen Nachbarn oder überlegt sich, ob es nicht genügt die Garage auf "nur" 3 Meter Höhe zu bauen, was schon eine beträchtliche Größe ist.

Hinweis: Falls du ein Satteldach errichten willst, dann mach es so, dass die Traufseite an der Grenze ist. Bei einem Winkel von weniger als 45° zählt das Dach nicht zur Wandhöhe. Dann zählt Unterkante Dachhaut als höchster Punkt. An der Giebelseite zählt der Dachaufbau zu einem Drittel dazu.

Lass dich am Besten im Landratsamt beraten - nicht in deiner Gemeinde. Die Gemeinde beschäftigt sich nicht mit Abstandsflächenrecht, das heißt, falls du einen Antrag stellst und eine Bewilligung von der Gemeinde hast, hast du noch keine Genehmigung. Die Gemeinde prüft nur bauplanungsrechtliche Aspekte, keine allgemeinen baurechtliche. Deshalb im Landratsamt nachfragen. Die können dir auch andere Möglichkeiten aufzeigen, welche auf dem Grundstück sind..

Ganz normal bei der Gemeinde/ Stadt den Bauantrag einreichen. Die schreibt die fehlenden Nachbarunterschriften an, damit sie dazu Stellung nehmen können. Dann kann es sein, das es ins Genehmigungsverfahren zum LRA muss, wenn die Gemeinde keine Befreiung erteilen will. Die entscheiden dann nach Aktenlage. Wenn der Plan abgelehnt wird, dann müsst ihr einen neuen zeichnen, der die Bestimmungen einhält. Dagegen sollte der Nachbar wohl nichts machen können. Viel Glück