Baufirma hat bisher keine Schlussrechnung erstellt- verjährt der Anspruch?

9 Antworten

Wenn es nur um 500,00 Euro geht habt ihr schon zu viel gezahlt. Die Gewährleistung läuft ab Schlußabnahme, die auch durch Einzug erfolgen kann. Vermutlich hat die Firma Angst, dass ihr Mängel feststellt.

Also nicht auf Scvhlussrechnung warten, sondern eine formelle Schlußabnahme unter Beteiligung eines öffentlich bestellten Sachverständigen durchführen. Dann werdet ihr merken, was los ist.

ja. ganz normale Verjährung von drei Jahren.. allerdings kann die Abnahme stillschweigend durch Einzug erfolgt sein, dann beginnt auch die Verjährung der Mängelhaftung oder Ihr verlangt eine förmliche Abnahme.. Das kann die Haftung der Firma verlängern und wertvoll sein.

Nach 3 Jahren mit Ablauf eines Kalenderjahres, also immer am 31.12. Entscheidend ist das Jahr in der die Rechnung hätte gestellt werden KÖNNEN.

ich glaub nach 3 oder 10 jahren xD aber eins ist gewiss, es verjährt irgendwann. xD

3 Jahre - gerechnet aber ab Jahresende!