Barzahlungsrabatt

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Normalerweise ist vermerkt, ob Skonto, auch in welcher Höhe, abgezogen werden kann. Dies ist hier anscheinend nicht der Fall. Auf Dienstleistungen (Stundenlohn) gibt es eigtl. auch kein Skonto, nur auf Waren, aber Frechheit siegt. Ruf doch an und frag nach, ob du bei Sofortzahlung 3% abziehen darfst (dann würdest du die Rechnung sofort begleichen). Mal sehen, was passiert.

Auf jeden Fall die Rechnung aufbehalten, ist bei der Steuer absetzbar (nur die Dienstleistung (Stunden), nicht das Material).

barbara34  02.06.2011, 10:48

Danke fürs *chen!

Solche Fragen sollte man eigentlich direkt mit dem Handwerker klären - an Ort und Stelle.

Normalerweise kann man den Rabatt abziehen.

Ich mache es grundsätzlich so, dass ich mir ein Angebot einhole und dann nachfrage, was an Nachlass bei Barzahlung noch zu machen ist. Meistens gehen die handwerker gerne darauf ein, weil sie das Geld unmittelbar bekommen und der nachlass ist meistens mehr als das Skonto.

Du meinst sicher Skonto. Da würde ich lieber mal beim Lieferanten nachfragen, ob Du das darfst. Manche Lieferanten fordern nämlich unberechtigten Skontoabzug vehement zurück. LG Minka13

Nein, nur wenn ein entsprechender Vermerk (Skonto) mit Zahlungsziel angegeben ist.

Wenn du die Rechnung bar bezahlst,dann wird der Rabatt wahrscheinlich abgezogen.