Lohnkostenanteil einer Handwerkerrechnung in Prozent

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Rz. 36 des Anwendungsschreibens des BMF zu 35a EStG: "Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können. Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig."

Also ja, es geht.

Vielen Dank, dann bin ich ja beruhigt.

das bad ist dann wohl noch nicht fertig??denn wenn es fertig wäre hättest du ja eine endrechung erhalten müssen..falls das nur ein kostenvoranschlag ist was du erhalten hast, so ist dieser auch gar nicht anerkannt vom finanzamt..

Der Fliesenleger ist fertig und es ist seine Endrechnung. Mir ist schon klar, dass in Kostenvoranschlag oder auch in Abschlagszahlungen diese Angabe nicht notwendig ist.