Vorjahresrechnung von der Steuer absetzen (Überweisung im Folgejahr)

4 Antworten

Das kommt darauf an ob Du Ist- oder Soll. Versteuerung gewählt hast.

Das Jahr, wo bezahlt wurde. Also 2009

Jedenfalls nicht beide male ;-)

Eigentlich mußt Du die Rechnung immer in dem Jahr angeben, in dem Du sie bezahlt hast.

Aber bei mir hat das Finanzamt darüber noch keine Nachweise haben wollen (auch nicht bei Vermietung). Ich gebe sie immer nach Rechnungsdatum ab. Sooooo groß wirkt sich das bei mir aber auch nicht aus. Und für mich ist es leichter, den Überblick zu behalten.

Es gilt in der Einkommensteuer, das zuluss-/Abflussprinzip also erst in 2009.