Bargeld im Schließfach gefunden, Testament wurde offiziell eröffnet, was muss gemeldet werden?

5 Antworten

normalerweise fragt niemand bei Erbschaften weit unter dem Freibetrag von 400.000 von Eltern auf Kinder. Mich hat kein Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert. 

Und mitteilen muss man es auch nicht, wenn ja offensichtliche keine Steuerpflicht damit verbunden wäre. 

Steuerschulden müsste man natürlich auch begleichen als Erbe, wenn das Geld zu Ermittlungen wegen unversteuerten Einnahmen führen würde. Und natürlich müsste man es teilen, wenn andere Erben existieren.

Wenn das alles nicht der Fall ist und man keinen Grund hat, das Geld lieber weiter im Fach zu lassen .. einfach einzahlen aufs Konto! Die Bank muss das zwar 10 Jahre speichern, kann sogar fragen woher das Geld ist und muss die Antwort auch in den Akten speichern, aber auch nicht gleich eine Meldung machen. Und wenn eine Anfrage kommt, dann ist es sicher einfacher zu erklären, wenn das zeitnah zur Erbschaft geschehen ist, als wenn man in 10 Jahren in Auto kaufen will und bar bezahlen ... Schon jetzt müssen alle Barzahlungen über 10000 Euro gespeichert werden, in 10 Jahren vielleicht alle ab 1000 ... also es kann wirklich kaum schaden, das Geld legal auf dem eigenen Konto zu haben. 

sie hat Angst, schlafende Hunde zu wecken. Vielleicht kennt jemand ähnliche Fälle.

 Aber ich bin auch der Meinung, dass sie sein Einkommen ja nachweisen kann. Mehr Einnahmen als Ausgaben. Mit 90 Jahren ist die Summe durchaus plausibel, und es ist ja bisher (!) nicht verboten, versteuertes Bargeld zu horten.

Übrigens muss man jede Erbschaft melden, es sei denn, es liegt ein Testament vor, dann melden es die Banken automatisch.

@hannes49

Guthaben müssen die Banken sowieso melden, daran erkenn das FA ob ewas zu holen sein könnte.

Vom Testament hängt es gar nicht ab, Erklärung abgeben muss man auch nur in wenigen Fällen ohnen Auforderung.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbfall-muss-ich-eine-erbschaftsteuererklaerung-abgeben-oder-die-erbschaft-beim-finanzamt-melden_023161.html

Falls du mir nicht glaubst ..

Und das steht auch: Darüber hinaus entfällt die Anzeigepflicht, wenn zweifelsfrei feststeht, dass eine Steuerpflicht bzw. Steuerzahlungspflicht nicht besteht  ... was bei 400k Freibetrag bei der genannten Summe ja offenkundig der Fall ist.

Sie muss das unbedingt sofort melden!

Da ist nicht nicht zu spaßen.

Wenn Sie keine Steuer bezahlen muss ist ja alles gut.

Wenn sie es verschweigt wäre es Steuerhinterziehung!

danke, aber warum Steuerhinterziehung, wenn sie insgesamt doch weit unter der Grenze des Freibetrags liegt?

Kommste mit den 50k über die steuergrenze?

Falls ne Kannste es ja angeben. Ansonsten. Selbst in bar behalten.

Oder geht es hier um die Steuererklärung? Weil es so gesehen ja Einkommen ist oder?

Ein Erbe gilt nicht als "Einkommen" - außer bei einem Empfänger von SGB II.

Wenn Sie es nicht deklariert, wird die Barschaft zu Schwarzgeld.

Am besten nichts davon erzählen ;-)