Bankkonto schließen?

4 Antworten

Ja, das Finanzamt kann rückwirkend erloschene Konten bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten prüfen.

Das FA hat weder Einsicht in das bestehende noch in das geschlossene Konto. Der automatisierte Kontenabruf ergibt lediglich die Bestandsdaten der Kontobeziehungen zwischen Kunde und Bank (Kontoinhaber und Kontonummer), aber keinerlei Daten über Kontenstände, Umsätze etc. Dazu wäre ein separates Auskunftsersuchen der auskunftwünschenden Stelle mitsamt den dazugehörigen Berechtigungen (laufende Ermittlungen oder richterlicher Beschluss) erforderlich.

Wenn das Konto geschlossen ist, interessiert sich das Finanzamt nicht mehr dafür. Trotzdem kann es von dir, die Kontoauszüge für dieses Konto verlangen ,für den Zeitraum in dem deine Steuererklärung noch zu erstellen ist.

Die Bank muss alle Daten und Buchungen für 10 Jahre archivieren und das Finanzamt kann die bei begründetem Verdacht anfordern