Bankangestellter schnüffelt in Konten von Bekannten und Freunden

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Bei den Banken gibt es intern das sogenannte 'need-to-know-Prinzip'. Das besagt, dass ich Informationen auch hausintern nur dann nutze, zugänglich mache und zugänglich gemacht bekomme, wenn ich sie für die Erledigung meiner Arbeitsaufgaben benötige. Schon vor diesem Hintergrund erscheint es mir unsinnig, dass ein Controller Zugriff auf einzelne Kundendaten hat. Was er aber definitiv nicht darf (sowohl wg. Datenschutz als auch wg. Bankgeheimnis) ist diese Daten in irgendeiner Form nach außen zu tragen. Ein kleine dezenter Hinweis an die Bank, ggf. auch anonym, sollte hier sehr schnell Anhilfe schaffen; die Banken reagieren auf derartige Vorfälle logischerweise sehr sensibel, denn wer will in einem solchen Zusammenhang schon gerne in der Presse erwähnt werden?!

kannst eigendlich nur bei der bank beschweren oder anzeige erstatten

die frage ist nur wie man es nachweisen könnte

bzw er darf soweit ich weiss die konten einsehen (hat ja anscheinend die rechte dazu) - allerdings definitiv mit niemandem darüber reden - ausgenommen dem kontoeigentümer

Natürlich darf er die Daten sehen - überhaupt keine Frage. Was er NICHT darf, das sind vor allem die Weitergabe dieser Daten und auch keinesfalls sich selbst oder Angehörigen/Freunden durch das Wissen, dass er dadurch erlangt, irgendeinen Vorteil verschaffen.
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Wenn allerdings die Frau deines Bekannten damit prahlt, dann hat er mit ziemlicher Sicherheit irgendwo seine Kompetenzen überschritten.

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Du kannst selbstverständlich der Bank einen anonymen Hinweis geben, das sie diesem Mitarbeiter genauer auf die Finger sehen müssen - allerdings wirst du auf diese Art und Weise wahrscheinlich nie erfahren, was mit deiner Mitteilung geschehen ist und ob die Bank irgendwelche Konsequenzen daraus gezogen hat...

Als Allererstes stellt sich mir erstmal die Frage ob ein Controller überhaupt was auf den Kundenkonten zu suchen hat. Das wäre mit der Bank zu klären.
Besser wäre Du würdest Dich outen beim Vorstand der Bank, nicht bei irgendeinem kleinen Filialleiter. Das zeigt garantiert Wirkung. In dem Gespräch musst du einfliessen lassen: "Wie kann es sein, dass Frau X, Ehefrau ihres Angestellten, Kontodaten von Familie Y bei Frau Z preisgibt.
Traust du Dich partout nicht, schreib es sinngemäss so anonym an den Vorstand der Bank. Dann wirst du aber auch nicht wissen welche Konsquenzen es hatte, es sei denn er wird rausgeschmissen.
Alternative wäre noch die anzeige wg. Verstoss gegen das Datenschutzgesetz und das Bankgeheimnis bei der Polizei. Ob der Staatsanwalt der Sache nachgeht steht in den Sternen.
Nächste Möglichkeit ist die einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten. Zu beiden Möglichkeiten musst Du Zeugen benennen können.

Du solltest das unbedingt der Bank mitteilen, vielleicht haben die ein Mail-Formular, wo man auch anonym schreiben kann. Insbesondere solltest Du sagen, dass seine Frau damit prahlt. Denn das ist überhaupt kein Spaß !!!! Bankangestellte sind der Vertraulichkeit verpflichtet, sie dürfen a) nur Bankdaten einsehen, die ihrem Fach- und Kundenbereich betreffen und b) keinerlei Informationen weitergeben – auch nicht im Familienkreis. Indem Du Dein Wissen der Bank mitteilst, hilfst Du vielen Kunden und uns allen, damit so etwas nicht ausufert !