Gartenbenutzung in Mehrfamilienhaus

13 Antworten

Irgendwie finde ich dich reichlich unverschämt. Wenn im Mietvertrag nix von Gartennutzung steht, hast du dort auch nichts zu suchen. Bevor du deinen ganzen Kram in den Garten trägst, hättest du erstmal mit deinem Vermieter bzw. der rechtlichen Nutzerin sprechen sollen. Statt dessen räumst du erst den Kram in den Garten, dann wirds immer mehr und erst dann fragst du mal nach. Und beschwerst dich dann, dass das Trampolin vor deinem Balkon steht. Nur, weil sie die ersten Sachen stillschweigend geduldet hat, scheinst du der Meinung zu sein, den ganzen Garten in Beschlag nehmen zu können. Man sollte niemandem den kleinen Finger reichen, sonst ist man die ganze Hand los. Übrigens, wenn sie das alleinige Nutzungsrecht hat, kann sich dich jederzeit auffordern, deinen Kram samt Kindern wieder zu entfernen, wenns ihr zuviel wird.

so sieht es aus!

Was meint ihr, soll ich es stehen lassen und einfach auch noch meine anderen Kinderspielsachen in den Garten stellen?

da Du kein mietvertragliches Recht hast den Garten mitzubenutzen, würde ich Dir raten, die Gutmütigkeit nicht weiter auszunutzen.

Habe ich ein Recht auf den Garten, wenn sie mich nicht innerhalb einer Frist auffordert, die Sachen zu entfernen?

Du hast gar kein Recht auf die Mitbenutzung des Gartens und kannst auch daraus, daß Dir jetzt eine Mitbenutzung gestattet wird, kein Gewohnheitsrecht ableiten. Dieses Gewohnheitsrecht gibt es nämlich im Mietrecht nicht.

Wer im übrigen das mietvertragliche Nutzungsrecht an einem Garten sollte ihn auch pflegen - das Rasenmähen, Unkraut jäten usw. müßte man dann auch übernehmen. Nicht immer nur die Rosinen rauspicken!

Verkennen Sie nicht die Bedeutung der "Filia Hospitalis" ,die Ihnen " den kleinen Finger reicht, während Sie bereits die ganze Hand verlangen"! Ihr Nutzungsrecht am Garten ergibt sich aus den Bestimmugnen Ihres Mietvertages. Ist darin keine Gartennuzung vereinbart, steht Ihnen diese auch nicht zu, selbst dann nicht, wenn die einstweilig beschränkt geduldet wurde. Zuwiderhandlung kann eine Abmahnung durch den Vermeiter zur Folge haben. Stellen Sie also Ihr Trampolin da auf, wo man es Ihnen auch gestattet hat und riskieren Sie kein generelles Gartennutzungsverbot, das dann eine Aufstellung in ihrem Keller zur Folge haben könnte, soweit das Teil in der Wohnung nicht untergebracht werden kann.

oh,

ich finde das nicht so gut von dir! Die Besitzer sind so lieb und lassen bis jetzt alles über sich ergehen! Auch wenn du Kinder hast, alle müssen sich an Regeln halten, wenn etwas abgesprochen ist,dann ist das ein mündl. vertrag! Das wird doch noch ein böser streit, wegen pillipalle! stell doch das Trampolin dort hin, wo es abgesprochen war und stenkere nicht weiter! Dann ist auch die chance größer,dass deine kinderchen in zukunft auch ihre spielsachen im Garten nutzen können!

hab noch einen schönen tag!

Normalerweise ist es im Mietvertrag geregelt dass JEDER Bewohner den Garten nutzen darf. Kann die Frau Bestens verstehen- unser Garten ist auch voller Kinderspielzeug und vor lauter buntem Plastik sieht man kaum noch die Pflanzen. Meine Nachbarin ist aber der Meinung, dass ich ,da ich keine Kinder habe, dass einfach zu akzeptieren habe. Find ich sehr egozentrisch.

Find ich auch - und ich habe selbst Kinder. Das allein berechtigt aber noch lange nicht, dass ich deren Spielzeug munter im Garten verteilen darf...

@kugel

Sag das mal meiner Nachbarin! Sie hat sogar extra 2 Bäume fällen lassen, damit SIE mehr Licht im Garten hat und sich beschwert dass ich Wildvögel füttere- "die kacken hier alles voll"..... :-(((

@Liliac

Das tun die auch, wenn du sie nicht fütterst :-))