Straßenreinigungsgebühren Rückzahlung möglich wegen falscher Berechnung über Jahre?

5 Antworten

Mach ein Schreiben an die Stadt, daß die Straßenreinigungsgebühren falsch berechnet wurden, da die angegebene Größe nicht stimmt. Füge einen Nachweis der Grundstückgröße bei, der normalen und der berechneten. Fordere den zuviel gezahlten Betrag für die Jahre von 2007-2012 zurück. Die Stadt meldet sich dann schon, ob sie die Rückforderung anerkennt, teilweise anerkennt, weil vielleicht ein Teil verjährt ist (vieles verjährt nach 3 Jahren) o.ä. Du mußt den Betrag aber abfordern, von selbst meldet die Stadt sich sicher nicht.

Die Stadt/ Gemeinde hat mit den Straßenreinigungsunternehmen Verträge abgeschlossen. In denen ist definiert, wann, wer welche Leistungen zu erbringen hat. Wenn die gesamte Grundstücksfläche gemäß dieser Verträge zur Berechnung herangezogen wird, ist der arme Eigentümer angemeiert. Oftmals sind derartige Verträge im Internet unter den Gemeinden/ Landkreisen zu finden. Aufgrund der Kenntnisse, die ich in Berlin erlangt habe, kann ich mir derartig unsinnige Berechnungsgrundlagen durchaus vorstellen. Beim Prüfen sollte allerdings darauf geachtet werden, zu welcher "Straßenkategorie" das Grundstück zählt und ob es sich bei dem Eigentümer um einen Anlieger oder Hinterlieger handelt.

Wenn du zu Miete wohnst, muss der Vermieter dir dies erstatten. Aber wenn du Eigentümener bist musst du es dir natürlich von der Stadt wiederholen.

Ich glaube du brauchst in jedem Fall (leider) einen Anwalt. Denn wenn du Eigentümer bist, steht deine Qm- Anzahl im Grundbuch, daraus ergibt sich dein Anliegen an der Straße... Kommunen sind fast immer sehr zickig!

Ich glaube du solltest du solltest die besser einen Anwalt nehmen.

Ich bin Eigentümer, und ja es steht im Grundbuch, aber die haben vergessen eine Teilfläche (die offiziell als Ausgleichsfläche/Obststreuwiese) bezeichnet wird, (auf der ich nicht bauen, 1x im Jahr Rasenmähen, keine Tiere halten und eigentlich garnichts machen darf) raus zu rechnen. Aber eine Fläche die nicht mal zur Erschließungsgebühr herangezogen wird, kann doch auch nicht zur Straßenreinigungsgebühr berechnet werden oder?

@wuff1

Ich bin kein Anwalt. Hört sich aber soweit logisch an. Auch wenn ich mich Wiederhole, aber suche dir einen Anwalt und lasse dich fachlich korrekt beraten und vertreten.

Schreib der Stadtverwaltung (oder wem auch immer) einen Brief, in dem du die zu viel gezahlten Gebühren zurückforderst und zwar ab 2007. Sollte das nicht rechtens sein, werden die sich melden mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Gebührenordnung/ -satzung. Dann weißt du wenigstens Bescheid, ob dir noch was zusteht oder nicht.

Es gibt hier verschiedene Verjährungsfristen. Mir ist hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren (aus Lieferungen und Leistungen) bekannt, die jeweils zum Jahresende gilt. Das heißt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bereits vor dem 01.01.2010 entstanden sind, sind bereits verjährt. Nun weiß ich allerdings nicht genau, ob diese Verjährungsfrist auch für Gebührenbescheide der Kommunen gilt.