Kleiner Defekt an Badewanne, darf der Vermieter den Austausch verlangen?

9 Antworten

Deine Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben:

  1. Berechtigte Ansprüche zu erstatten.
  2. Unberechtigte abzuwehren.

Wenn die Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert hat und der Geschädigte ist damit nicht zufrieden, kann er sich natürlich nochmal an den Schädiger wenden. Dieser geht dann erneut zu seiner Versicherung und diese muss dann ggf. auf dem Rechtsweg klären lassen, ob die Zusatzforderung des Geschädigten berechtigt ist oder nicht.

Sie kann es aber auch Dir überlassen, Dir einen Rechtsanwalt zu suchen, der die Forderung des Geschädigten abwehrt und so z. B. die Rückzahlung der Kaution verlangt. In diesem Fall wird die Versicherung Rechtsanwalt und ggf. Prozesskosten übernehmen, sofern am Ende kein Erfolg dabei raus kommt.

Also wende Dich an Deine Versicherung. Die ist dafür erneut zuständig. Die Sache kann dauern und auf eine schnelle Rückzahlung darfst Du nicht hoffen, aber irgendwann, wenn alles rechtens ist, bekommst Du Dein Geld.

Bei Badewannen aus Emaille ist es so, dass diese sehr lange in sehr gutem Zustand sein können, wenn sie immer schön gepflegt werden. So kann auch eine 40 Jahre alte Wanne noch top aussehen. Dass dafür längst keine Rechnung mehr existiert, ist nachvollziehbar.

Wenn nun nach so langer Zeit mal was abplatzt, wie bei Dir, kann der Vermieter keine neue Wanne verlangen. Fachmännische Reparatur ja, dann sieht man das kaum mehr.

War die Wanne aber erst wenige Jahre alt, ist es kaum hinzunehmen, dass diese nur "geflickt" wird. Da ist der Ärger verständlich.

Er muss dir die Rechnung zeigen, denn ansonsten steht dir die Kaution wieder zu.

Er braucht die Wanne nicht reparieren lassen. Wenn er diese austauscht, bekommt er lediglich den Zeitwert erstattet. Deswegen will er deine Kaution behalten.

Ich vermute mal, das der Vermieter die Wanne lediglich mit einem Emaillestift repariert hat und nun das Geld behalten will.

Wie der Versicherer anschließend mit dem Schaden umgeht, ist seine Sache. Die Versicherung hat ihn gem. § 823 BGB entschädigt.

Du solltest das wirklich deiner Versicherung mitteilen und ihr das weitere Vorgehen bezüglich dem Schaden überlassen. Wenn die Versicherung den Austausch zahlt, dann ist ja alles okay. Und wenn die Versicherung sagt, die Forderung ist nicht berechtigt, dann hilft sie dir auch, das abzuwehren, sodass du dann deine Kaution bekommen musst.

Für mich ist etwas komisch, dass er sich doch zunächst mit der Reparatur einverstanden erklärt hat. Ich kenne mich jedoch versicherungsrechtlich nicht aus, ob der Geschädigte seine Meinung später noch ändern kann und die Versicherung noch etwas nachzahlen muss. Daher besprich das mit der Versicherung.

Der Vermieter muss den Wert der Wanne nachweisen wenn er Geld will. Dann steht ihm aber nur der Zeitwert zu, nicht der Neuwert.

Die Verjährung für Forderungen dieser Art sind 6 Monate.

Nach den 6 Monaten muss der Vermieter die Kaution zurück zahlen, kann allenfalls noch einen Teil davon einbehalten für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.

Für mich ist etwas komisch, dass er sich doch zunächst mit der Reparatur einverstanden erklärt hat

Zumal der Schaden ja schon mindestens 4 Monate her ist, die Versicherung den Schaden reguliert hat und er erst auf Nachfrage nach der Kaution damit rausrückt, er sei nicht einverstanden.

da er sich auch gern privat einigen möchte.

Na sowas......stinkt doch zum Himmel.

Lass das deine Versicherung regeln.

Übergib das erstmal wieder deiner Haftpflichtversicherung. Dadurch hast du passiven Rechtschutz, die werdem deinem Vermieter dann mitteilen, was er bekommt.

Oder hat die Versicherung bereits gezahlt? Dann kann er keine Ansprüche mehr stellen, das ist doch kein Wunschkonzert. Teile ihm in dem Fall schriftlich mit, dass du die Rückzahlung deiner Kaution bis zu xx.xx.xx erwartest , ansonsten würdest du rechtlliche Schritte einleiten. Der Schaden an der Wanne ist mit Zahlung durch die Versicherung abgegolten.