Bahn Strafe für schwarz fahren überweisen ofer nicht?
Hallo Leute, ich bin vor einiger Zeit beim schwarz fahren erwischt worden weil ich morgens die Bahn zur Arbeit (und zu einem wichtigen Termin) nur gerade so durch einen Sprint erreicht habe und mir keine Fahrkarte gelöst habe (ja ich weiss dumm, soll keine Ausrede sein). Hab dann einen Bescheid am 27.10 von der Bahn bekommen ich soll die Strafe zahlen, ansonsten wird das ganze an ein Inkasso Unternehmen übergeben. Den Brief hab ich wohl geöffnet, aber einfach vergessen mich drum zu kümmern. Heute ist er mir beim aufräumen wieder in die Hände gefallen. Ich hätte bis 6.11 zahlen müssen, macht es überhaupt noch Sinn direkt an die Bahn zu überweisen unter dem angegebenen Aktenzeichen? Post von einer Inkasso Firma kam bisher noch keine! Wenn ich allerdings an die Bahn überweise, und dann doch Inkasso Post bekomm hab ich die Befürchtung "doppelt" zu zahlen... hat jemand Ahnung davon? Danke schonmal, und wird nicht mehr vorkommen - versprochen! :-)
6 Antworten
Hallo,
nein bezahle NIE an ein Inkassounternehmen. Das ist nur Abzocke. Du schuldest der Deutschen Bahn Geld und nicht dem Inkassounternehmen. Überweise den erwähnten Betrag an die Bahn. Die Bahn gibt es den Inkassobüro weiter und Du bist aus der Sache raus.
Hab dann einen Bescheid am 27.10 von der Bahn bekommen ich soll die Strafe zahlen, ansonsten wird das ganze an ein Inkasso Unternehmen übergeben.
Das ist kein Bescheid, sondern eine Mahnung. Bescheide können nur von Behörden oder manchen Körperschaften des öffentlichen Rechts kommen.
macht es überhaupt noch Sinn direkt an die Bahn zu überweisen unter dem angegebenen Aktenzeichen?
Was wäre denn die Alternative? Eine sinnvolle seh ich nicht. Eine offene, fällige und offensichtlich unbestrittene Forderung besteht gegen dich. Rein theoretisch dürfte diese in die Schufa eingetragen werden. Also beseitige den Kram schnell.
Wenn ich allerdings an die Bahn überweise, und dann doch Inkasso Post bekomm hab ich die Befürchtung "doppelt" zu zahlen...
Wenn du den Anspruch der Bahn befriedigt hast, ist die Sache durch. Was Inkassobüros wollen ist deren Problem, nicht deins.
überweise es an die bahn, wenn auch verspätet... die bahn "vergisst" keine zahlungsaufforderungen und ein inkassoschreiben wird kommen, dann zahlst du strafgebühr und inkassokosten... sollte nach deiner überweisung ein schreiben vom inkassounternehmen kommen kannst du das mit nachweis der überweisung abschmettern..
:)
dann zahlst du strafgebühr und inkassokosten
Gegen Vebraucher dürfen aus dem BGB / der ZPO heraus keine Strafgebühren verlangt werden.
Inkassokosten entstehen durch den Gläubiger, also schuldet er diese dem Inkassobüro. Nur in den seltensten Fällen müsste ein Schuldner diese bezahlen.
Du bezahlst an die DB keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachzahlung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.(Mind. 60€).
Überweise es.
Sollte was vom Inkasso kommen, kannst Du dann auf Deine Zahlung verweisen.
alles klar mach ich! ich wollte nicht das sie es vergessen, sondern war nur wegen der bürokratie im hintergrund ein bisschen ratlos. zahlen werde ich auf jeden fall, war ja meine schuld!