Post vom BID (Bayerischer Inkasso Dienst) bekommen. Muss ich zahlen?
Hallo, habe am 17.07.2015 Post vom BID (Bayerischer Inkasso Dienst) bekommen, über eine Forderung von 103,46€. Ich habe angeblich bei WEB.DE eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen, Zudem kamen Kosten hinzu, wie Mahnspesen und Adressermittlungskosten. Ich wüsste nicht wann ich auf den Button "Kaufen" geklickt haben sollte. Zudem steht nichts in dem Schreiben drin, wann ich das angeblich abgeschlossen hätte oder sonst was. Meine Frist läuft bis zum 24.07.2015 und ich weiß jetzt gerade nicht was ich machen soll.
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
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Diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig
Antworte schriftlich gegenüber dem Inkassoladen
"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Es ist jedoch sehr wahrscheinlich das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Ein RA Schreiben ist ebenfalls möglich
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
Ich würde denen folgendes schicken: "Wertes Inkassobüro. Ich bestreite, jemals auf einen Button mit der Aufschrift 'Jetzt kaufen' geklickt zu haben. Nach meinen Kenntnissen betreibt ihre Mandantin eine betrügerische Abofalle. Ich stelle daher in Aussicht, ihre Mandantin wegen gewerblichen Betrugs anzuzeigen und ihr Inkassobüro ebenfalls wegen Beihilfe zum gewerblichen Betrug. Ich diskutiere nicht, ich werde weitere Bettelbriefe nicht beantworten. ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Oder man geht direkt zur Polizei, gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, nie auf so einen Button geklickt zu haben und zeigt die wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung an. Nach all den Jahren machen die immer noch dieses lustige Spielchen.
Auf jeden Fall schriftlich widersprechen. Und immer mit Einschreiben. Egal ob Übergabe oder Einwurf Einschreiben. Spielt keine Rolle welche Form des Einschreibens. Hauptsache man hat später gg. Richter etwas in der Hand.Mein Anwalt sagt, er versendet immer mit Einwurf Einschreiben.
Mein Anwalt sagt, er versendet immer mit Einwurf Einschreiben.
Weil einem Übergabe Einschreiben theoretisch die Annahme verweigert werden könnte. Auch ist es teurer.
Schriftlicher Widerspruch per Einwurfeinschreiben mit Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co.