BaFÖG zurückzahlen, trotz Arbeitslosigkeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also hier ist mal was:

Die Rückzahlung des Staatsdarlehens hat innerhalb von 20 Jahren zu erfolgen. Lasst Ihr Euch von der Rückzahlung wegen zu geringen Einkommens freistellen, wird der Ablauf der Frist gehemmt, sie läuft also in dieser Zeit nicht weiter. Auch dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Maximal um 10 Jahre kann sich auf diesem Wege die Frist verlängern. Gegen Ende der 20-jährigen (oder 30-jährigen) Frist steigt die Höhe der Raten, weil die Zeit ja immer kürzer wird, in der das Darlehen zurückgezahlt werden kann.

Zum Ende der Frist wird das gesamte (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig. An diesem Punkt enden die Regelungen des BAföG-Gesetzes. Das heißt aber nicht, dass Ihr das Rückzahlungsproblem damit los seid. Vielmehr gilt nun die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hier gibt es eine Vorschrift (§ 59 BHO), nach der Ansprüche des Staates zur Not (weiter) gestundet oder erlassen werden können, wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also noch eine letzte Möglichkeit … Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlungsregelung ist dann aber auch das Vermögen relevant. Das passende Antragsformular findet Ihr auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

(Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=3#p7)

Es wird also rausgeschoben. Nach ca. 30 Jahren endet aber die Regelung nach §18 Bafög.

Auch eine eigene Familie (oder z.b ein Hausbau) ändert nichts an den Schulden. Die Schulden hast du. Es gab mal einen der hat sich ein Haus gebaut und meinte damit dann den Rückzahlung entgehen zu können. da versteht das Bundesverwaltungsamt aber keinen Spaß. wenn du schulden hast, dann musst du die eben zurückzahlen.

Die Bafögregelung ist eine sehr nette Regelung, aber irgendwann hört auch das mal aus und 35 Jahre nach Studienabschluss immernoch kein Geld, Einkommen oder Vermögen zu haben ist sehr unwahrscheinlich. Die Schulden bleiben bestehen und können auch nicht "gelöscht" werden, aber es Bafög ist wohl DIE netteste Rückzahlungsregelung die es gibt.

aber keine angst, man weiß zwar nie was auf einen zukommt, aber man sollte jetzt auch nicht vom worst case ausgehen.

misskha 
Fragesteller
 30.04.2012, 20:00

Vielen Dank für die lange und hilfreiche Antwort!!! :)

Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen: Du musst das Geld auch zurückzahlen, wenn du arbeitslos wirst. Die Zahlung wird nur ausgesetzt, d.h. dass du erst zurückzahlen musst, wenn du einen Job hast und einen bestimmten Betrag verdienst. Aber Erlassen wird dir nichts.

misskha 
Fragesteller
 29.04.2012, 17:09

Achso, danke.

Und falls man theoritisch einfach keinen Beruf finden sollte und eine eigene Familie dann hat, müsste man das dann auch zurückzahlen?

Und wie ist ihre Aussage "Das käme natürlich darauf an, wie lange du arbeitslos wärst" zu verstehen?

Ja, sicher. Aber man kann nie wissen, was in der Zukunft auf einem zu kommt, und da sollte man besser schon vorbereitet sein.

Das käme natürlich darauf an, wie lange du arbeitslos wärst. Dafür absichtlich in der Arbeitslosigkeit zu bleiben wäre sicher keine gute Idee.

misskha 
Fragesteller
 29.04.2012, 17:08

Achso, danke.

Und falls man theoritisch einfach keinen Beruf finden sollte und eine eigene Familie dann hat, müsste man das dann auch zurückzahlen?

Und wie ist ihre Aussage "Das käme natürlich darauf an, wie lange du arbeitslos wärst" zu verstehen?

Ja, sicher. Aber man kann nie wissen, was in der Zukunft auf einem zu kommt, und da sollte man besser schon vorbereitet sein.

du musst es trotz arbeitslosigkeit zurück zahlen.

aber nur wenn du über 1028,89 verdienst.

misskha 
Fragesteller
 29.04.2012, 14:36

dankeschön. aber irgendwie liegt hier ein Wiederspruch in der Aussage...wie kann man arbeitslos sein und über 1028,89 verdienen...?

comedyla  29.04.2012, 14:42
@misskha

man kann auch zb durch Mieterträge Einkommen haben. Man muss also nicht immer Lohn haben um irgendwie Einkommen zu haben...

misskha 
Fragesteller
 29.04.2012, 14:44
@comedyla

ach ja, stimmt auch!

abcStefanie  29.04.2012, 14:47
@misskha

Oder mit 2-3 Personen im Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft bilden und trotzdem als einzelne Person nebenbei arbeiten.

abcStefanie  29.04.2012, 15:31
@abcStefanie

Ach übrigens: Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Das heißt auch wenn du direkt nach dem Studium (bzw. nach deinem Baföganspruch) ein hohes Einkommen hast, musst du noch nicht zurückzahlen. Siehe hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/200.php

Kuschelmen  29.04.2012, 20:34
@misskha

Ich meinte das die bafög rückzahlung nix damit zu tun hat, ob und wie lange du arbeitslos warst.

Wenn du mehr als 1028,89€ (pfändungsgrenze) verdienst, musst du es zurück zahlen/bzw. kann es gepfändet werden.

Ja, dann wir die Rückzahlung rausgeschoben (auf Antrag) bis du mehr verdienst.

misskha 
Fragesteller
 29.04.2012, 17:09

Achso, danke.

Und falls man theoritisch einfach keinen Beruf finden sollte und eine eigene Familie dann hat, müsste man das dann auch zurückzahlen?

Und wie ist ihre Aussage "Das käme natürlich darauf an, wie lange du arbeitslos wärst" zu verstehen?

Ja, sicher. Aber man kann nie wissen, was in der Zukunft auf einem zu kommt, und da sollte man besser schon vorbereitet sein.