BAföG Wohnpauschale wenn Eltern mit im Mietvertrag?

2 Antworten

Wenn der Vater kein Mieter ist, sondern den Mietvertrag nur als Bürge mit unterschreibt, dann sollte es da keine Probleme geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich hatte 2015 eine Wohnung aufgrund meines Studium angemietet. Ich erhielt damals den maximalen Bafögbetrag. Voraussetzung war aber, dass mit mir alleine ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Meine Mutter hatte dann eine Bürgschaft hinterlegt, damit der Vermieter eine Absicherung hat, dass meine Miete auf jeden Fall bezahlt wird. Wenn meine Mutter mit im Mietvertrag aufgenommen worden wäre, hätten wir als Wohngemeinschaft gezählt und ich wiederrum keinen vollen Baföganspruch mehr gehabt.

Diese Erfahrungen beziehen sich wie gesagt auf das Jahr 2015. Meinen Informationen nach gab es diesbezüglich aber keine Regeländerungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung