Bafög wenn kein Kontakt zum Vater besteht
Hallo!
Ich möchte gerne bald studieren und demnach Bafög beantragen. Jedoch leben meine Eltern jetzt in Scheidung und ich habe keinen Kontakt zu meinem Vater. Habe auch allerdings schon eine betriebliche erstausbildung und demnach ist er glaube auch nicht mehr unterhaltspflichtlig. Wohne zusammen mit meinem Freund und habe ein Kind. Was steht mir nun zu? Ach ja, einen Bruder habe ich noch.
2 Antworten
Hi,
du wirst trotzdem erstmal Formblatt 3 von ihm brauchen. Das Einkommen wird fiktiv ohne Prüfung der möglichen Unterhaltspflicht angerechnet. Um zu prüfen, ob noch eine Unterhaltspflicht deiner Eltern besteht kannst du den Vorausleistungsantrag stellen (Formblatt 8). Jedoch wäre das für beide Elternteile. Das würde dazu führen, dass die Unterhaltspflicht an das amt übergeht, du erstmal elternunabhängig gefördert wirst und sich das amt dann ggf. im Klageweg das Geld (wenn genug Einkommen da ist) wieder von den den eltern holt. Dies sollte also wegen den Konsequenzen gut überlegt sein und mit deiner Mutter besprochen werden (ich schätze mal, dass es dir bei deinem Vater nicht so wichtig ist).
Du müsstest deinen Vater dazu bringen das Formblatt 3 auszufüllen (mit Fristsetzung). Erst wenn er dem nicht nachgeht, kannst du das ans amt weitergeben. die werden dann mit anderen Mittel ihn dazu bringen, das Formblatt 3 auszufüllen.
Dir steht dann Unterhalt zu (bzw. Bafög), Kindergeld, es gibt beim Bafög einen Kinderzuschlag.
Verdient dein Freund bereits? Wie alt ist denn das Kind von dir?
Okay, dann wäre Wohngeld noch eine Möglichkeit. Da dann vermutlisch das Mindesteinkommen für Wohngeld erreicht wird. Da wird aber das Einkommen deines Freundes angerechnet. Das wäre in deiner Konstellation aber theoretisch noch möglich (da bei dir/euch dann der Generalausschluss nicht gilt), kann aber natürlichen wegen des Einkommens deines Freundes dann praktisch auf 0€ gehen.
Also, genau für diese Fälle gibt es elternunabhängige Vorausleistungen. Beantrage sie von Beginn an und ob die Eltern zuschießen müssen, wird vom Amt, wenn sie denn überhaupt dafür Zeit haben, später nach dem deutlich besseren BGB ermittelt und nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen und bedetet zudem kein Streß und den vollen Bedarf.
Danke für deine ausführliche Antwort. Ja mein Freund verdient. aber für uns 3 würde es nicht reichen. Meine kleine ist erst ein paar Monate alt, ziehe aber in Erwägung nochmal neu anzufangen und zu studieren.