Bafög Rückzahlung wegen 3 Wochen Pflichtpraktikum?
Hallo,
ich habe vom 10/2018 - 09/2019 Bafög bezogen i. H. v. 450 € monatlich.
Dann habe ich ein Prakikum begonnen, Mitte September 2019, die Vergütung lag im September bei 770 €.
Jetzt habe ich einen Brief erhalten, dass das Amt die Abrechnung vom September haben möchte. Ich habe nun ein bisschen recherchiert. Habe das Praktikum 5 Monate gemacht und eben die drei Wochen sind in den Bewilligungszeitraum gefallen, was mir nicht bewusst war. Während der anderen 4 Monate hatte ich KEIN bafög beantragt und bezogen. Kann es nun sein, dass ich aufgrund der 770€, welche in den Bewilligungszeitraum fallen das ganze Bafög eines Jahres zurück zahlen muss? Bin grad total schockiert!!! Das wären 5400 €! Hat da jemand Erfahrung? Beim Amt erreiche ich heute eh keinen mehr und ich bin jetzt total beunruhigt... :(
1 Antwort
Hallo,
Gehalt aus einem Pflichtpraktikum wird zu 100% angerechnet. Du hast da keinen Freibetrag, weil das Praktikum ja dein "Hauptjob" ist. Nur wenn man etwas zusätzlich macht, wird man mit einem Freibetrag belohnt.
Du musst nur das zurückzahlen, was du nicht angegeben hast. Also vermutlich die 750€ für 09/2019.