BAföG Nachzahlung und ALG 2?

3 Antworten

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Auch wenn du vor Juli noch nie Leistungen vom Jobcenter bezogen hast,wird deine Nachzahlung des Bafög - als Einkommen auf euren laufenden Leistungsanspruch angerechnet,denn hier geht es nur nach dem sogenannten Zuflussprinzip !

Das bedeutet,es kommt also nicht darauf an aus welcher Zeit dir noch etwas nachgezahlt wird,sondern nur darauf,wann dir dieses Geld auf dein Konto überwiesen wird bzw.auf diesem eingeht.

Die Frage ist jetzt nur wie diese Nachzahlung dann behandelt wird,also wie sie auf laufende Leistungen angerechnet werden muss,entweder als einmaliges oder als laufendes Einkommen.

Einkommen wird zwar immer im Monat des Zuflusses auf die Leistungen angerechnet,bei laufendem Einkommen würde das Einkommen aber nur im Monat des Zuflusses angerechnet und ein evtl.Restbetrag müsste im Monat nach dem Zufluss von Einkommen zum Vermögen werden und Vermögen darf dann bis auf das sogenannte Schonvermögen nicht mehr auf laufende Leistungen angerechnet werden.

Das Schonvermögen liegt bei 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.

Bei einmaligem Einkommen wird es zwar auch im Monat des Zuflusses auf die Leistungen angerechnet,übersteigt dieses Einkommen aber den monatlichen Leistungsanspruch,dann muss das Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Wenn du außer dieser Nachzahlung kein weiteres Einkommen hast,dann kannst du auf dieses Einkommen pro Monat der Anrechnung schon mal 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen,bei Verteilung über 6 Monate wären das also 180 €.

Hast du auch ein KFZ - kannst du auch den Beitrag für die KFZ - Haftpflicht geltend machen,für die Monate in dem das Jobcenter das Einkommen anrechnet.

isomatte  22.06.2018, 05:03

Danke dir für deinen Stern !

In diesem Fall werden eventuelle Nachzahlungen von Bafög aus Zeiten vor der Erstbeantragung von ALG II nun leider tatsächlich gegen die nächste Zahlung von ALG II aufgerechnet werden.

Dasentspricht dem sogenannten "Zuflussprinzip" beim ALG II , welches in sich halt nur Deinen / Euren Mindest-Bedarf decken soll. 

Durch diese einmalige Nachzahlung von Bafög-Ansprüchen aus Zeiten vor Erstbeantragung von ALG II muss dieses zugeflossene Geld dann leider tatsächlich in voller Höhe mindernd auf denjenigen Monat angerechnet werden, in dem es tatsächlich in einem noch lfd. Bezug von ALG II tatsächlich auf Deinem Konto eingeht. 

xCrymhi 
Fragesteller
 28.11.2017, 20:32

Das ist nicht fair. Aber wie schaut es aus wenn iches direkt ausgebe brauche ein neues Auto das war schon lang eingeplant. Wenn man eine Quittung schreiben lässt das ich es jemandem geschuldet habe? 

Was passiert wenn ich es einfach ausgebe falls es mir noch nicht abgerechnet wurde? Können würde sie mirdie Leistung rechtens kürzen ohne das ich was machen kann? Weil wenn das Geld weh ist ist es ja weg

Parhalia2  28.11.2017, 20:58
@xCrymhi

Glaube mir, das vor diesem Problem weit mehr Menschen stehen in anderen Konstellationen, als Du selbst. 

Wenn Du das Geld "schnell ausgibst", ändert das aber in Deiner Fragestellung ( wie auch in anderen Konstellationen ) nichts daran, dass alleine der Zufluss an sich in diesem Fall zu einer Anrechnung führen muss. 

Somit stündest Du mit solch einem Vorhaben dann entweder vor einem Monat ohne ALG II - Auszahlung, oder Du hättest einen Monat später nicht die Kohle für die errechnete Rückforderung durch das Jobcenter. 

Vereinfacht gesagt : dieses kurzfristige Plus in der Kasse gehört Dir nicht und somit musst Du es zurückzahlen, wenn es Dir nicht nachträglich automatisch mindernd angerechnet wird. 

Entweder fordert man es im Nachgang also von Dir, oder Du bekommst ein oder mehrere Monate im Nachgang ( je nach Höhe des Betrages ) nur geminderte Bezüge vom Jobcenter bis zum Ausgleich...🤔

Bei ALG II gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass Deine Nachzahlung verrechnet wird - weil das Geld JETZT auf Deinem Konto eingeht.

xCrymhi 
Fragesteller
 28.11.2017, 19:29

Kann das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden?

beangato  28.11.2017, 19:33
@xCrymhi

Das wäre eigentlich illegal.

Parhalia2  28.11.2017, 21:00
@beangato

Warum "eigentlich" ?