Wohngeld - Nachweis über Kontobewegung nach Bewilligungszeitraum

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Ich würde einfach guten Gewissens die Auszüge vorlegen. Was anderes bleibt Dir wegen Mitwirkungspflicht eigentlich gar nicht übrig. Damit soll wohl geprüft werden, ob Du nicht doch Einkünfte auf dein Konto erhalten hast, die Du nicht angegeben hast - was ja wohl nicht der Fall war - was bar bei dir läuft kann eigentlich niemand nachweisen und geht auch keinen was an. Außerdem will die Wohngeldstelle mitunter prüfen, ob das Wohngeld auch wirklich für Mietzahlungen verwendet wurde, die dann auf dem Auszug auftauchen sollten. Könnte ja sonst sein, dass nur ein Schein-Mietvertrag vorlag und in Wirkichkeit garnichts bezahlt wurde. Wenn Du keinen Schmu gemacht hast, musst du auch nichts zurückzahlen.

Danke erstmal, Andreas.

Über die Kontoauszüge ist nur dummerweise nicht nachweisbar, dass hier wirklich die Miete davon bezahlt wurde. Da ich eigentlich fast immer bar bezahlt hatte - Das hatte ich aber schon bei Antragsstellung angegeben und auch nochmal gesondert von meiner Vermieterin bestätigen lassen. Da ich halt immer etwas Bargeld da hatte, hatte ich soweit ich mich erinnere nie den vollen Mietbetrag abgehoben. Das macht mir etwas kopfzerbrechen weils natürlich komisch aussehen könnte.

Weiterhin - wie mir telefonisch vorhin erklärt wurde - soll ich jetzt nochmal eine Aufstellung vorlegen, was ich denn ansonsten noch an Einkünften hatte. Eben besagte Geschenke. Dies beinhaltet aber auch Sachleistung. Man öchte bspw auch genau wissen, wann ich zB mal ne Woche bei meinen Eltern war (und dort kostenlos Essen konnte) oder wie oft ich pro Woche im Schnitt bei meiner Freundin esse oder sonstwie zum Essen eingeladen werde.

Ein wenig heftig, wie ich finde.

Ebenso wurde mir mitgeteilt, dass das Wohngeld so berechnet wurde, dass ich am Ende des Bewilligungszeitraums kein Geld mehr auf dem Konto haben sollte. Aus meiner Sicht ebenfalls ein wenig witzlos, da ich bereits bei Antragsstellung mitteilte, dass ich im April noch mit Abschlussprüfungen beschäftigt bin und dementsprechend keine Einkünfte habe. Momentan siehts so aus, dass ich noch genug für die nächsten 4-6 Wochen an Geld habe, allerdings sei das ja nicht im Sinne der Bewilligung (Ich kann momentan auch nichtmal H4 beantragen, da ich noch immatrikuliert bin).