BAföG-Antrag: Angeben, wofür ich keine Rechnung habe?
Ich soll nachweisen, wie ich das Erbe von meinem Vater verbraucht habe, mit einer schriftlichen Erklärung und durch Belege, Kontoauszüge und Rechnungen. Alle Kontoauszüge seit Erberhalt, die ich hatte habe ich bereits eingereicht. Sie wollen nun aber noch genau wissen, wo das Erbe verblieben ist.
Fast alles ist seit 2008 für den Lebensunterhalt ausgegeben worden. Einzige größere Ausgaben waren 2xStudiengebühren(ca. 1200€) ein PC(ca. 1600€) und 2008 eine Autoreparatur für den TÜV(ca. 1200€).
Soll ich in meiner schriftlichen Erklärung nun angeben, dass ich diese Autoreparatur habe machen lassen, auch wenn ich keinen Beleg dafür habe? Ich vermute, das BAföG-Amt wird nacvh der Rechnung fragen. Ich habe das damals glaube ich auch bar bezahlt("Hinterhofwerkstatt" ohne Möglichkeit zur EC-Zahlung), also wird das vermutlich auch nicht auf meinem Kontoauszug stehen, höchstens die Abbuchung des Betrages von meinem Konto, falls ich den entsprechenden Kontoauszug noch hatte und eingereicht habe.
Was meint ihr, sollte ich die Autoreparatur in meiner schriftlichen Erklärung angeben, obwohl ich die Rechnung nicht finde?
Danke
6 Antworten
ja, alles angeben, auch wofür man keine belege hat, mach ich beim FA auch so erstmal
mehr als ablehnen den posten können sie nicht, aber versuch macht klug
Ich gehe davon aus das es bei deinem Erbe sich insg. um nicht mehr als 4.500 Euro handeln wird. Diese Summe hast Du in ca. 3 Jahren verbraucht. Minus Studiengebühren bleiben da nur noch ca. 90 Euro im Monat? Die hast Du für Essen ausgegeben und fertig ist. Das sind ja gerade mal schlappe 22 Euro pro Woche, mach Dir keine Sorgen. Die gehen auf Dummfang, das Du angibst dafür Wertsachen angeschafft zu haben die jetzt verwertet werden können.
ich würde es angeben und in besagter "Hinterhofwekstatt" mal fragen ob die dir ne Kopie haben von der Rechnung...denn die müssen ja eine für das Finanzamt haben :D
Wozu braucht das Amt die Belege? Du brauchst diese doch denen nicht vorlegen, wie du dein Geld ausgegeben hast. Das geht ihnen nichts an. Ich glaube, dein Sachbearbeiter ist etwas übereifrig. Wie hoch war denn der Betrag, den du geerbt hast?
Es genügt die Vorlage der Kontoauszüge, Sparkonten. Du kannst dir auch eine Bestätigung deiner Bank geben lassen, aus der deine Kontostände hervorgehen. Das genügt. Wichtig sind deine Einnahmen, falls du welche hast und deine Sparguthaben.
Hallo Telefonpalme!
Ich habe einen ähnlichen Fall: Das Bafög-Amt akzeptiert nun teilweise die Kassenzettel und Belege nicht, da diese nicht auf Namen ausgestellt wurden. Größere Anschaffungen von Ikea, Baumarkt und co. (Wer erwartet denn auch soetwas?). Mich würde sehr interessieren, wie Dein Fall ausgegangen ist... Beste Grüße!