BaföG, Kindergeld als Einkommen der Geschwister?
Hallo, meine Frage ist, ob das Kindergeld, welches meine Geschwister erhalten, als Einkommen zählt und auf dem Formblatt 3 (Einkommenserklärung) angegeben werden muss? Danke
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
... nö, denn Kinder bekommen keines und somit gibt es bei den Kindern auch nichts anzurechen, so lese ich die Spielregeln.
Viel Glück.
Nein, denn das Kindergeld bekommen nicht Deine Geschwister sondern Eure Eltern für Euch - ob sie Euch das auszahlen oder davon den Unterhalt bestreiten ist egal, in erster Linie steht es Ihnen zu, um es dann für Euch zu verwenden - es ist als nicht das Einkommen Deiner Geschwister sondern das Eurer Eltern
http://www.bund-verlag.de/blog/soziale-sicherheit/kindergeld-ist-einkommen-der-eltern/
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Kindergeld, Ausbildung und Studium
Hi liebe Harlekina,
Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt, werden also nicht
angerechnet: Unterhaltsleistungen eurer Eltern (bei der Ermittlung
eures eigenen Einkommens), Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld,
Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt),
Kindergeld, Studienkredit einer Bank und das Deutschlandstipendium
(Aufzählung nicht abschließend).
Die Höhe der Abzüge vom Einkommen ist abhängig von der Art der Einkünfte.
Bei den meisten Einkunftsarten findet eine Anrechnung nur statt, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Die Besonderheiten und Details zur Anrechnung eures eigenen
Einkommens und zur Anrechnung des Einkommens eurer Eltern und eures
Ehegatten/Lebenspartners findet ihr jeweils in gesonderten Artikeln.
Nachzulesen in studis-online.de bzw. in dem Link hier:
www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php
Gruß siola55