Bafög Geschwister?
Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich des Einkommen meiner Geschwister.
gerade bekomme ich Bafög und mein Bruder beginnt bald mit einen Job.
wir wohnen beide zuhause.
nun wollte ich fragen ob ich dies bei der einkommenserklärung (Formblatt 3) mit eintragen muss, da bei den Eltern das Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr wichtig war.
3 Antworten
Sobald Dein Bruder eigenes Einkommen erzielt, wird Dein Bafögbedarf sinken, da Deine Eltern mehr wirtschaftliche Mittel für Dich zur Verfügung haben.
Nur den von Dir jetzt berücksichtigten Kommentar ( dass das Einkommen des Bruders nur aus einen Neben-/Minijob resultiert ) gab es noch nicht, als ich meine Antwort gesetzt habe.
Deswegen ist nachfragen wichtig und nicht einfach was antworten ;)
Dann bekommst Du doch den kleinen Bedarf, mehr geht nicht.
Und im Antrag steht doch bestimmt schon, Bruder ist Schüler.
Viel Glück.
Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde.
Hallo,
deine Eltern haben deinen Bruder ja beim Antrag angegeben, dass er z.B. noch in Ausbildung ist bis XYZ.
Und wenn er nicht frühzeitig aufgehört hat, muss man nichts melden. Wenn er jetzt aber z.B. früher die Schule abgebrochen hat als angegeben war, dann ist die Änderung relevant.
Machst du gerade einen neuen Bafögantrag? Wann wurde der letzte Antrag gestellt und was stand da für deinen Bruder drin?
Er geht gerade zur Schule bis zum nächsten Sommer und will jetzt nächste Monat einen Minijob machen
Dann muss es angegeben werden (wenn er das erste Geld erhalten hat). Ändert aber nichts an deinem Bafögbetrag, da er weiterhin zur Schule geht, sich mit einem Minijob nicht selbst finanzieren kann und weiterhin unterhaltsberechtigt ist.
Deine Eltern erhalten weiterhin den selben Freibetrag für ihn und es ändert sich rein gar nichts.
Gerade stelle ich keinen neuen Antrag aber ich weiß nicht ob ich das melden muss das er einen Minijob macht.
oder zählt nur das Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr für 2021 wenn ich den neuen Antrag stelle ?
Nee, du musst es angeben. Formblatt 3 fragt nach der Situation der Geschwister während des aktuellen Bewilligungszeitraum und nicht von der von 2018.
https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_3.pdf
Dann muss es angegeben werden (wenn er das erste Geld erhalten hat). Ändert aber nichts an deinem Bafögbetrag, da er weiterhin zur Schule geht, sich mit einem Minijob nicht selbst finanzieren kann und weiterhin unterhaltsberechtigt ist.
Deine Eltern erhalten weiterhin den selben Freibetrag für ihn und es ändert sich rein gar nichts.
Meine Eltern beziehen ja ALG 2 und bekommen daher ihr Einkommen für jedes Kind.
wir haben jetzt das Formblatt 3 ohne zahlen angegeben und haben die Dokumente von 2018 vom ALG wie viel jedes Kind kriegt abgegeben. War dies jetzt falsch ?
Ich versteh nicht, was ihr da gemacht habt. Aber du erhälst schon seit einiger Zeit Bafög, oder?
Ne seit letzten Monat erst
Dann wird es wohl gepasst haben. Wenn alle nur Hartz4 bekommen gilt das eh nicht als Einkommen. Aber das haben die Bearbeiter wohl gesehen und richtig erfasst. Du bekommst den Höchstsatz?
Ja den Höchstsatz
Nein, das ist falsch. Der Bruder geht weiterhin zur Schule, ist damit weiterhin unterhaltsberechtigt ist, kann sich mit einem Minijob nicht selbst finanzieren und die Eltern erhalten weiterhin den Freibetrag für den Bruder. Es ändert sich rein gar nichts.