Bafög Formblatt 3: Welches Kalenderjahr angeben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Genau genommen ist ja der Beginn des Bewilligungszeitraumes des Bafög-Geldes der 01.09.2012,

Da ist dein Denkfehler.

Für den ersten Antrag war es 2012, also war Einkommen von 2010 relevant.

Jetzt ist der neue Bewilligungszeitraum ab 2014, also ist das Einkommen von 2012 relevant.

Der Bewilligungszeitraum ist immer nur 12 Monate lang.

Wir haben 2014, also musst du das Jahr 2012 angeben. Sollte sich jedoch in der Familie was geändert haben, wie z.B. Vater Rente, so ist auch zusätzlich noch ein Aktualisierungsantrag notwendig.

Du beantragst Bafög ja nun wieder neu, bzw. stellst einen Folgeantrag. Somit müßte in diesem Fall das Jahr 2012 gemeint sein.