Bafög Formblatt 3: Welches Kalenderjahr angeben?
Hallo zusammen, Ich bin gerade dabei mein Bafög-Folgeantrag auszufüllen. Nun kam beim ausfüllen die ein oder andere Frage auf. Ich habe in den letzten Tagen wirklich alles versucht um irgend jemand kompetenten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, leider ohne Erfolg...... Es geht um folgendes: Auf dem Formblatt 3 steht bei Punkt 47 folgendes ---> "Für alle Nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorlertzten Kalenderjarh zu Beginn des Bewilligungszeitraumes (BWZ) maßgebend, also die des Kalenderjahres .............................." Und hier liegt das Problem; ich weiß nicht genau welches Kalenderjahr ich eintragen soll. Zum ersten mal Bafög bekommen (also bewilligt) hatte ich ab dem 01.09.2012, somit war bei ersten Antrag klar, dass ich das Kalenderjahr 2010 angeben muss. Was muss ich aber jetzt eintragen ? Genau genommen ist ja der Beginn des Bewilligungszeitraumes des Bafög-Geldes der 01.09.2012, also muss ich doch theoretisch auch beim Folgeantrag, den ich jetzt (2014) stelle, ebenfalls das Kalenderjahr 2010 angeben oder nicht ? In dem Erläuterungsblatt des Formblattes steht nur: "Beginnt der Bewilligungszeitraum z.B. im Jahr 2011, so ist als vorletztes Kalenderjahr das Kalenderjahr 2009 maßgebend. Beginnt der Bewilligungszeitraum z.B. im Jahr 2012, so ist als vorletztes Kalenderjahr das Kalenderjahr 2010 maßgebend." Irgendwie werde ich daraus nicht wirklich schlau :( Wäre schön wenn sich jemand auskennt und mein anliegen versteht und erkären könnte :)
Liebe Grüße
3 Antworten
Genau genommen ist ja der Beginn des Bewilligungszeitraumes des Bafög-Geldes der 01.09.2012,
Da ist dein Denkfehler.
Für den ersten Antrag war es 2012, also war Einkommen von 2010 relevant.
Jetzt ist der neue Bewilligungszeitraum ab 2014, also ist das Einkommen von 2012 relevant.
Der Bewilligungszeitraum ist immer nur 12 Monate lang.
Wir haben 2014, also musst du das Jahr 2012 angeben. Sollte sich jedoch in der Familie was geändert haben, wie z.B. Vater Rente, so ist auch zusätzlich noch ein Aktualisierungsantrag notwendig.
Du beantragst Bafög ja nun wieder neu, bzw. stellst einen Folgeantrag. Somit müßte in diesem Fall das Jahr 2012 gemeint sein.