BAFöG: fällt der Kiosk meines Vaters unter "Gewerbebetrieb" oder "Selbständigkeit"?
Im Formular steht "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"
und
"Einkünfte aus Selbständigkeit"
Was ist das genau?
3 Antworten
Ein Kiosk fällt immer unter 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb'.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären tendentiell eher die Freiberufler, also Ärzte, Anwälte usw. usw. Wenn es steuerrechtlich gemeint ist, dann gibt es da Anhaltspunkte in § 18 (1) Nr. 1 EStG.
Aber wie gesagt... Kiosk ist immer Gewerbebetrieb. Das könntest du deinen Dad auch fragen, denn der wird sicher eine Steuererklärung machen und das da angeben. Und da füllt er die entsprechende Anlage aus.
Das sind steuerlich Einkuenfte aus Gewerbebetrieb. Einkuenfte aus selbständiger Arbeit sind steuerlich freiberufliche Tätigkeiten (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte) und sonstiger selbständiger Arbeit (u.a. Insolvenzverwalter).
perfekt! danke dir!
Gewerbetreibend und selbstständig ist kein Widerspruch. Alle Gewerbetreibenden sind auch selbstständig.
Im übrigen sollte ein Selbstständiger schon wissen, ob er einen Gewerbeschein hat, das ist nämlich Voraussetzung um einen Kiosk betreiben zu können.
Sorry, aber wenn eine Kioskbesitzer nicht weiß, dass er eine Gewerbe betreibt, sollte er damit aufhören.
Ich vermute eher, dass es der Sohn nicht weiß :)
Dann soll er den Papa fragen.
Das stimmt, aber hier ist vermutlich die steuerrechtliche Differenzierung gefragt. Und da wird unterschieden zwischen 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb' und 'Ek aus selbständiger Tätigkeit'. Letzteres sind dann die Freiberufler, so Ärzte, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten usw. usw.