BAFöG: fällt der Kiosk meines Vaters unter "Gewerbebetrieb" oder "Selbständigkeit"?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Kiosk fällt immer unter 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb'.

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären tendentiell eher die Freiberufler, also Ärzte, Anwälte usw. usw. Wenn es steuerrechtlich gemeint ist, dann gibt es da Anhaltspunkte in § 18 (1) Nr. 1 EStG.

Aber wie gesagt... Kiosk ist immer Gewerbebetrieb. Das könntest du deinen Dad auch fragen, denn der wird sicher eine Steuererklärung machen und das da angeben. Und da füllt er die entsprechende Anlage aus.

Das sind steuerlich Einkuenfte aus Gewerbebetrieb. Einkuenfte aus selbständiger Arbeit sind steuerlich freiberufliche Tätigkeiten (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte) und sonstiger selbständiger Arbeit (u.a. Insolvenzverwalter).

Daniel0000 
Fragesteller
 20.11.2021, 22:40

perfekt! danke dir!

Gewerbetreibend und selbstständig ist kein Widerspruch. Alle Gewerbetreibenden sind auch selbstständig.

Im übrigen sollte ein Selbstständiger schon wissen, ob er einen Gewerbeschein hat, das ist nämlich Voraussetzung um einen Kiosk betreiben zu können.

BeviBaby  20.11.2021, 22:09

Das stimmt, aber hier ist vermutlich die steuerrechtliche Differenzierung gefragt. Und da wird unterschieden zwischen 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb' und 'Ek aus selbständiger Tätigkeit'. Letzteres sind dann die Freiberufler, so Ärzte, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten usw. usw.

Bitterkraut  20.11.2021, 22:11
@BeviBaby

Sorry, aber wenn eine Kioskbesitzer nicht weiß, dass er eine Gewerbe betreibt, sollte er damit aufhören.

BeviBaby  20.11.2021, 22:11
@Bitterkraut

Ich vermute eher, dass es der Sohn nicht weiß :)

Bitterkraut  20.11.2021, 22:12
@BeviBaby

Dann soll er den Papa fragen.