fragebogen zur steuerlichen erfassung

3 Antworten

Du solltest nicht den Fehler machen, und einen zu hohen "Gewinn" schätzen!!! Anhand Deiner Angaben wird berechnet, ob und wieviel Du evt. an Steuern vorrauszahlen musst (Einkommenssteuer/Gewerbesteuer und evt. Umsatzsteuer)! Schätzt Du Deinen Gewinn zu hoch, und würdest diesen dann tatsächlich nicht erzielen, so müßtest Du denoch, die festgesetzen Vorrauszahlungen leisten. Schätzt Du zu niedrig, z.B. dass Du im ersten Jahr gerade mal 500 EURO Gewinn machst, und im nächsten 1000 EURO, dann wirst Du wahrscheinlich nichts vorrauszahlen müssen, aber wenn Du nun tatsächlich mehr Gewinn machen solltest z.B. im ersten Jahr 20000 EURO, dann wirst Du nachdem Du Deine Steuererklärung für das Jahr gemacht hat, die entsprechenden Steuern zahlen müssen, allerdings ohne rechtliche Nachteile wie z.B. Zuschläge etc... In so einem Falle, solltest Du für Dich die Steuern als Reserve irgendwo beiseite legen, um es eben nicht auszugeben.

... und prinzipiell gilt bei der Schätzung immer: entweder ich zahle im Voraus, dann fehlt das Geld jetzt - was bei Geschäfstgründungen oft problematisch ist! Oder ich zahle nach, dann fehlt es später. Der genaue Betrag wird ja erst nach der Erklärung errechnet. Aber später zahlen ist wegen der Inflation eigentlich immer günstiger... es sei denn du hast ein paar fette Jahre, aber die sind ja eher vorbei... Reserve ist dann allerdings wichtig, denn oft ist das Geld schon wieder weg, bevor es später abgeführt werden soll.

Bei "Einkünfte" ist der Gewinn gemeint: = Einnahmen - Ausgaben

Die im Jahr der Betriebseröffnung und die im Folgejahr.

Je Zeile Einkünfte aus Gewerbe, aus nichtselbstständiger Arbeit usw.

Hier gibt es Infos und Hilfen: www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_finanzamt

JoWaKu  23.12.2008, 23:38

"Ich bearbeite gerade den Fragebogen zur steuerlichen Etrfassung zur Aufnahme einer gewerblichen tätigkeit"

Der kommt doch erst, wenn das Gw angemeldet ist?

Warum steht dann hier "Jahr der Betriebseröffnung (2009)"?

Es kann Sinn machen, das Gewerbe noch in diesem Jahr anzumelden: klicktipps.de/gewerbefaq.php#welchesjahr