Affiliate Marketing - Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbständige Arbeit?

4 Antworten

Hallo ZX567,

wer in Deutschland Geld verdient, der muss auch Steuern zahlen. Leider ;-)

Wenn Du selbständig bist, dann ist das tatsächlich ein Gewerbe.

Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit müssen also wie jedes andere Einkommen ab einer bestimmten Höhe versteuert werden.

Dabei ist unerheblich ob es als Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird.

Für Dich gibt es drei wesentliche Arten von Steuern, die auf Dich zukommen können. Die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Information ist hier der beste Schutz vor möglichen Fallen, die schnell teuer werden können.

Die Kosten, die dabei entstehen hängen auch von Deinen Einkünften ab. Je mehr Du verdienst, desto mehr möchte der Staat davon haben ;-)

Dann fallen natürlich auch noch die Kosten an, die klausbacsi erwähnt hat.

Ich kann und darf Dir natürlich keinen Rechtsbeistand geben. Ich bin ja schließlich kein Steuerberater oder Anwalt. Zu Deiner eigenen Sicherheit empfehle ich Dir einen entsprechenden Fachmann aufzusuchen!

Beste Erfolge bei allen Vorhaben,

Marco

Danke für die ausfürliche Antwort! Bei der Gewerbesteuer ... ich komme im Leben nicht über den Freibetrag von 24.500^^ Und in der Umsatzsteuer würde die Kleinunternehmerreglung auf mich zutreffen.
Bei der Einkommensteuer würde ich auch unter dem Grundfreibetrag bleiben, da ich außer Ausbildungsvergütung und Börsengewinnen sonst nichts habe... Habe alles durchgerechnet.

Gewerbe ist Selbständigkeit. Bist du auch sicher, dass sich das lohnt?? Wenn einmal das Gewerbe angemeldet ist, dann läuft die Bürokratie und kostet auch (Steuererklärung, evt. IHK, Krankenkasse klären usw.). Ich wäre da sehr vorsichtig, du mußt schon 100000-te Klicks haben auf deiner Seite, bevor jemand einen Banner anklickt und geschweige denn dort etwas kauft. Ich wrde z.B. auf einer unbekannten Seite nie etwas anklicken oder vlt.kaufen, da das Risiko wegen der vielen Fake-Adressen recht hoch ist. Und so denken viele Leute.

Überlege mir erstmal eine Mini- GbR zu gründen... Wollte das erstmal klein und unkompliziert halten :)

§ 15 Abs. 2 EStG.

das ist ein gewerbe