Bafög beantragen, solange man bei Eltern wohnt, später ausziehen?

4 Antworten

Deine Beraterin vom Studentewerk hast schon recht, du musst deinen momentanen Wohnsitz angeben, also das du bei deinen Eltern wohnst. Wenn du dann umgezogen bist kannst du den Mietvertrag nachreichen und bekommst dann den Zuschuss zur Wohnung dazu. Einen anderen Weg wird es dafuer nicht geben. Das Bafoeg geht immer von deiner momentan Situation aus. Mir wurde einmal das Geld fuer ein paar Monate so gekuertzt, so das ich nicht mal mehr die Miete zahlen konnte. Der Grund dafuer war, das ich einen Werkstudentenjob hatte wo sie von 20 Stunden die Woche ausgegangen sind, obwohl ich weniger gemacht habe und ich in den Sommersemesterferien ein Praktikum machen wollte. Das witzige daran war nur das ich das Geld aus dem Praktikum bis dahin noch nicht hatte, also mich verschulden musste bis ich das Praktikum gemacht hatte.
Bei dem Bafoeg musst du dich an solche Situationen gewoehnen. Aber immer noch besser als gar kein Geld zu sein Studium zu bekommen :)

rushk 
Fragesteller
 12.09.2012, 19:00

suuuuuuuuuuuuuuper, vielen Dank, genau das was ich wissen wollte ! :)

kannst den mietvertrag nachreichen, dann wartest du allerdings ne weile auf dein geld. vielleicht besteht die möglichkeit überbrückungsgeld für den mietzuschuss vom amt zu bekommen.

rushk 
Fragesteller
 12.09.2012, 19:00

danke danke :)

Also, ich fürchte, dies wird so nichts. Bei mir: Kein Bescheid vom Studentenwerk, kein Mietvertrag vom Studentenwerk. Kein Mietvertrag, keine Pauschale für Wohnung nach BAföG, so jedenfalls das Studentenwerk in Bremen. Erst nachdem ich mit Gericht drohte, haben sich beide Sachbearbeiter zusammengetan und es funktionierte. Miete wurde natürlich pünktlich und (noch) ohne Vertrag abgebucht, ebenso die Mietsicherheit. Da erst habe ich begriffen, daß die Studentenwerke ja auf der Gegenseite sitzen und gar nicht für uns da sind, sondern Sozialhilfe verwalten.Viel Glück. Erste Auszahlung ab 01.10. (wegen meiner Meckerei?) dann im April des Folgejahres.

rushk 
Fragesteller
 13.09.2012, 17:34

Ich habe nun überlegt anstatt zu sagen dass man bafög beantragt so eine formlose Erklärung der Eltern, dass die die Mietkosten übernehmen, hinzuschicken. Interessiert die doch nciht wie ich das bezahle, hauptsache ich kanns bezahlen.. dann bekomme ich doch ein Mietvertrag und danach kann ich den beim Bafög beantragen und damit bezahl ich das Zimmer.. oder?

schleudermaxe  14.09.2012, 10:19
@rushk

So eine Vorgehensweise möchte ich nicht hören! Darauf warten die nur und lehnen den Antrag auf Übernahme der mickrigen Pauschale ab, weil die Miete ja von den Eltern bezahlt wird, so das Studentenwerk Bremen bei mir in Bremen!

dem BAfög Amt ist es wurscht, wo du wohnst, aknnst deine Adresse später nachreichen. Kann nur sein, daß du weniger Geld kriegst bei den Eltern. Fülle einfach mal den Bafög Antrag aus und hoffe, daß deine Eltern arm genug sind- sonst kriegst du nämlich nix.

schleudermaxe  13.09.2012, 17:26

Quatsch! Dann werden elternunabhängige Vorausleistungen beantragt. Es gibt den Höchstsatz und ein etwaiger Unterhaltszuschuß wird nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt.

bruno75015  13.09.2012, 20:51
@schleudermaxe

also das mit dem elternunabhängigen Bafög richtet sich nicht nach dem Wohnort. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt , bekommt nicht automatisch das elternunabhängige Bafög. Also zweifel, ob es da elternunabhängige leistungen gibt, aber der Fragesteller kann uns ja mal informieren, was richtig ist /war.

rushk 
Fragesteller
 13.09.2012, 22:53
@bruno75015

Wenn man bei den Eltern wohnt wird ja weniger Ausgezahlt, als wenn man ne eigene Wohnung anmeldet. Ich bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung hab zurzeit halt noch keine und wohne da noch bei meinen eltern.. möchte schon aber Bafög beantragen bevor ich danach noch paar monate warten muss bis ich endlich Geld bekomme,.. die Wohnung müsste ich ja schon zum 1.10 haben.. und Bafög damit ich die Wohnung zahlen kann.

schleudermaxe  13.09.2012, 17:26

Quatsch! Dann werden elternunabhängige Vorausleistungen beantragt. Es gibt den Höchstsatz und ein etwaiger Unterhaltszuschuß wird nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt.