Kleingewerbe Gartenarbeiten, darf ich gewerblich Bäume fällen?

3 Antworten

das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Laubbaumfällen zwischen 1. März und 30.September. Gibt aber nach Länderrecht Modifikationen, Ausnahmen. In Berlin brauchste zb grundsätzlich ne Behördengenehmigung bei Laubbäumen (pro Baum ca 800 € Gebühr oder die Verpflichtung, dafür zwei neue nachzupflanzen). Mußt dich also in deinem Land/Stadt/Gemeinde direkt erkundigen

Soviel ich weiß läuft das über das Grünflächen und oder Bau Amt. Wäre also zwecks der Bau Genehmigung bzw über diese vom Bauherren einzuholen und glaube somit kein Problem diese außer der dieser Zeit zu fällen. Muss ich aber dann mal abfragen. Danke soweit

Wenn die Bäume dem Staat gehören muss man dies glaube ich in der Stadtverwaltung anfragen und es muss einen Grund haben zb das sie den Karten verschmutzen durch die Blätter

Ist ja mit dem Erwerb des Grundstücks zwecks der bauabsicht Baugenehmigung nicht mehr der Fall denke ich

Hauptsache du hast eine Betriebshaftpflichtversicherung