Badeverbot und Strafanzeige wegen zu 2 in der umkleide badewelt Sinsheim!?

19 Antworten

Hallo Contador1991, 

wenn du aus gesundheitlichen Gründen Hilfe beim umziehen benötigst, wird dir dein Arzt das sicher bescheinigen. 

Gehe mit dem Brief und dem Attest zu einem Anwalt und lass dich beraten! Nimm auch die Hausordnung des Schwimmbad mit, die könnte, in dieser Sache, hilfreich sein! 

Lg. Widde1985

Momentan organisieren sich eine größere Anzahl Betroffener... Contador hat ja seine Mailadresse angegeben und irgendwo weiter unten ist auch eine WhatsApp-Gruppe genannt wo man sich einklinken kann. Wenn die Betroffenen sich organisieren würden, würde die Rhein-Neckar-Zeitung auch nochmal berichten. Siehe auch die Kommentare auf der Facebook-Seite der Rhein-Neckar-Zeitung, die vorgestern über "unseren" Fall berichtet hat und den Artikel online auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat.

Den Link bringe ich leider nicht rein, dafür ein Bild wo der Bericht zu finden ist.

 - (Sex, Recht, Anwalt)

Wir hatten ja bereits einen anderen Post weil es meinem Sohn und seiner Freundin auch so gegangen ist und völlig unhaltbar sexuelle Handlungen unterstellt wurden. Wir werden das in jedem Fall an die Presse weiterleiten. Der Hinweis "akzeptieren und bezahlen" kann ja wohl auch im Fall von Contador nicht ernstgemeint sein. Das werden viel zu viele machen, deshalb geht das Spiel auch so weiter bis man sich zur Wehr setzt. Am besten wäre es würden sich alle mal melden, denen es auch so gegangen ist.

Bitte melden gunit6510@gmail.com 

tobias.neubacher@gmx.net, meiner Freundin und mir ist das gleiche passiert. wir haben auch schon erste versuche mit Presse gestartet. Würde gerne wissen wie es bei euch weiter geht.

Sinsheim ist bekannt dafür, dass sie regelrecht Jagd auf Pärchen machen, die sich in der Umkleide "vergnügen". Muss wohl ein Fetisch der Betreiber sein... . Bekannte von mir wurden mal beim Sex erwischt, woraufhin ihre Personalien aufgenommen und ein Hausverbot für ein Jahr ausgesprochen wurde. Das ganze wurde dann auch nochmals schriftlich mit einem Brief nach Hause untermauert.

Warum es in Deinem Fall zu einer "Strafanzeige" (wofür eigentlich?) und der absurden Forderung (sind das Anwaltsgebühren?) gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Ich schätze, wenn Du Dich mit einem Anwalt dagegen wehrst, hast Du gute Chancen, denn selbst wenn sowas in der Hausordnung steht, dann ist das Strikte Verbot der "zwei Personen in einer Kabine" in meinen Augen eine sog. "überraschende" (und damit unwirksame) Klausel, mit der man nicht rechnen muss, da so etwas in anderen Bädern absolut nicht üblich ist.

Das Argument "wenn Du nicht gesund bist, dann hättest Du auch nicht baden dürfen" kann jeder Anwalt in der Luft zerpflücken - ich schätze mal Dein Arzt kann Dir sicher bescheinigen, dass das sehr wohl geht und womöglich sogar förderlich für die Heilung ist. Du wolltest ja wohl keinen Wettkampf schwimmen - oder?! Dem Anwalt des Bades kann es ja egal sein ob er gewinnt oder verliert - der bekommt seine Gage auf jeden Fall. Daher sollte Dich dessen Engagement und Selbstsicherheit in dieser Sache nicht verunsichern... .

Ansonsten würde ich mir den Spaß gönnen, den Fall in den Medien breitzutreten. Es ist ja verständlich, dass man nicht zu einem unfreiwilligen Swinger-Club werden möchte (ein Bad in Weinheim hatte eine Zeit lang einen solchen Ruf an deren FKK-Tagen) - aber man kann es auch übertreiben. Nur wenige Unternehmen, die versucht haben ihre Kunden zu verklagen, haben langfristig davon profitiert... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

PS: Alle meine Angaben sind ohne Gewähr und können eine solide Rechtsberatung nicht ersetzen.

Ja es sind Anwalts Gebühren.....

@Contador1991

Wenn es sich so zugetragen hat, wie von Dir beschrieben, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und die Forderung zurückweisen. Auf einen Vergleich würde ich mich nicht einlassen, denn nur wenn Du gewinnst, bezahlt beide Anwälte das Spass-unfreundliche-Spass-Bad. Mit einem entsprechenden Attest solltest Du meiner Einschätzung nach gute Chancen haben.

Bezahlen würde ich die 800+ Euro jedenfalls nicht... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

@RFahren

Wissenswert wenn man nicht rechtschutzversichert ist: Die Erstberatung beim Anwalt ist preislich gedeckelt.

Dürfte so ab 100 bus 200 Euro betragen - je nach Dauer.

Sinsheim ist bekannt dafür

Unfassbar! =:-o

Heutzutage sind eigentlich zur kleinen Einzelumkleide (die seit ich Bäder besuche auch zu zweit benutzt werden) als Alternative extra-geräumige "Familienumkleiden" üblich.

Danke für den Hinweis. In der Gegend gibt es genug schöne Bäder, ohne verpeilten Betreiber ...  

Da musst Du wohl zahlen, erst die Hausordnung lesen.

c. Eine Umkleidekabine ist immer nur von einem Menschen zu nutzen. Die Nutzung einer Umkleidekabine
von mehr als einem Menschen ist also strikt untersagt.
Kleinkinder bis 10 Jahre alt dürfen
eine Kabine mit einem ihrer Erziehungsberechtigten zum Umkleiden nutzen. Nutzt mehr als ein
Mensch eine Umkleidekabine, sind die Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste der BSG durch
die BSG angewiesen und berechtigt zur Kabinenkontrolle. Die Kabinenkontrolle dient der Abwehr
oder Beendigung von Fehlverhalten im Sinne der HBB, der Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder
für eine Sache. Für die Kabinenkontrolle reicht ein vermutetes Fehlverhalten und/oder eine vermutete
Gefahr aus. Hierbei ist einzig und allein auf die Sichtweise der BSG abzustellen. Zur Kabinenkontrolle
gehört insbesondere die Sichtschau von außen auf den durch die Bauart der Kabine sichtfreien Fuß-
und unteren Beinbereich im Innenraum der Kabine, das Hören in den Innenraum der Kabine sowie
das Öffnen der Kabine durch die Personen in der Kabine. Bleibt die Kabine trotz Aufforderung weiter
verschlossen, kann die BSG und ihre vorgenannten Dienste - auch mit Gewalt und/oder durch technische
Hilfsmittel - die Kabine öffnen lassen.
d. Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Betreten des Palmenparadieses, der Vitaltherme & Sauna
und dem Schwimmbad gründlich zu reinigen, indem er nach Umkleidung und vor Betreten eines
dieser Bereiche eine gründliche Ganzkörperdusche mittels eigener Körperreinigungsmittel vornimmt.
Seife oder andere Körp

https://www.badewelt-sinsheim.de/fileadmin/user_upload/Hausordnung/Haus-_und_Badeordnung.pdf

Selbst wenn das in der Hausordnung steht, weshalb soll er 800 Euro bezahlen? Auf welcher Grundlage!?

Das steht in § 6 Nr. 1 c) und ist nicht mit einer Vertragsstrafe bedroht.

Bei der Thematik des FS geht es wohl eher um § 9 Nr. 1 16).

Und das ist laut § 10 Nr. 6 mit bis zu 2500 € Vertragsstrafe bedroht.

Was natürlich letztlich quatsch ist, weil der FS gar keine sexuellen Handlungen begangen hat.

Herrlich diese Antworten die mit " ihr müsst zahlen" beginnen.

Das stellt für mich eine "überraschende Klausel" zum Nachteil des Besuchers dar. Mithin: ungültig.

Also jetzt mal ganz davon abgesehen, dass man so mit Kunden nicht umspringen sollte.