BAB zurückzahlen wegen Ausbildungsabbruch?

3 Antworten

Für den Zeitraum in dem du deine Ausbildung gemacht hast wurden ja die Anspruchsvoraussetzungen von dir erfüllt,demnach stand dir dann auch das BAB - zu,erst wenn du sie abbrichst erfüllst du die Voraussetzungen nicht mehr !

Deshalb solltest du dann so schnell es geht den Abbruch der Agentur für Arbeit mitteilen,so können sie die Geldleistung zeitnah einstellen und es kommt zu keiner Überzahlung / Rückforderung.

Normalerweise müsste das so wie beim Kindergeld geregelt sein,da musst du bzw.deine Eltern auch eine Mitteilung an die Familienkasse machen,wenn du deine Ausbildung erst nach dem 1.eines Monats beendest steht deinen Eltern / dir für diesen Monat noch Kindergeld zu,dass müsste dann auch beim BAB - so sein.

Du kannst dich dann z.B. wieder Ausbildung suchend melden und so erneut die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen,dann können deine Eltern wieder einen neuen Antrag stellen und rückwirkend Kindergeld ( bis zu 4 Jahre ) bekommen.

Wenn du BAB nach dem Abbruch der Ausbildung bekommen hast, musst du das zurückzahlen, das BAB was bis zum Abbruch der Ausbildung gekommen ist, darfst du behalten. Am besten sofort immer sofort dem Amt melden, die stoppen dann die laufende Zahlung, so dass es nicht zur Überzahlung kommt.

Nein musst du nicht zurückzahlen. Aber sag amal besten so schnell wie möglich Bescheid das du abgebrochen hast. Sonst überweisen die fröhlich weiter und wollen dann alles zurück wenn die das heraus finden das du schon längst abgebrochen hast.