BAB Antrag: Amt will Nachweis vom Vater, aber Er lebt IRGENDWO im AUSLAND

11 Antworten

Du mußt erst mal nur dem Arbeitsamt mitteilen, daß kein Kontakt besteht. Dann darf das Einkommen des Vaters nicht angerechnet werden. Dies ergibt sich aus diesem Gesetzestext http://www.das-neue-bafoeg.de/de/228.php ist zwar für BafÖG, wird aber für BAB auch angewendet.

klasse...ich hoffe das die das auch wissen, vielen dank

Ich würde eine eidesstattliche Versicherung abgeben dass dein Vater nicht auffindbar ist etc.

hmm werde es erstmal ohne machen, wenn sie darauf bestehen dann ja, vielen dank

Ich würde das genauso in den Antrag reinschreiben, dass du nicht weißt wo dein Vater lebt und deswegen leider keine Auskünfte dazu geben kannst.

Wenn die dann irgendeine Bescheinigung von wem auch immer brauchen werden die dir das schon mitteilen.

vielen dank

Wenn die Informationen nicht eingeholt werden können schreib denen das. Da er ja im Ausland lebt sollen sie sich (die Agentur) drum kümmern.

jap vielen dank für deine schnelle antwort

Teil denen mit, dass Informationen nicht eingeholt werden können, da er im Ausland lebt. Soll sich die Agentur drum kümmern.

werde ich machen danke