Durchschn. Arbeitszeit Medizinische Fachangestellte?
Hallo,
eine Praxis hat alles so geregelt, wie es gesetzlich sein muss, sprich dass man auf 38,5 Stunden Arbeitszeit kommt, so wie es im Tarifvertrag steht. Mo, Di, Do von 8-18 Uhr abzgl. eine Stunde Pause und Mi, Fr von 8-13 Uhr ohne Pause.
Eine Auszubildende hat montags Berufsschule mit 6 Schulstunden (5 Arbeitsstunden) und muss danach noch bis 18 Uhr Arbeiten. Mittwochs hat sie auch Berufsschule nach der Arbeit mit 6 Schulstunden (5 Arbeitsstunden). Sie kommt also auf eine Arbeitszeit von 41 Stunden, also Überstunden. Sie muss noch für Klausuren lernen und Hausaufgaben machen. Lohnt es sich ein Gespräch aufzusuchen?
lg
2 Antworten
Meines Wissens nach muss nach 6 Schulstunden der Betrieb nicht mehr aufgesucht werden, da dies als voller Arbeitstag zählt. Du solltest Dich mal in der Schule informieren.
Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt auf jeden Fall.
Dann red zuerst mit dem Berufsschullehrer darüber, die kennen sich gut aus
§ 9 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Sie darf nur an einem Berufschultag beschäftigt werden.
Aber nicht als volljährige
Aber nicht als volljährige