AWO: 4 Wochen kündigungsfrist?

5 Antworten

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  1. Kündigungsfrist von 4 Wochen bedeutet, dass du 4 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich kündigen musst. In deinem Fall zum Monatsende,d as wäre dann der 31.03.2012.

  2. man hat keinen Rechtsanspruch darauf, Überstunden abzubummeln und Resturlaub zu nehmen. Man kann dieses beantragen, die Firma kann aber auch darauf bestehen, diese Ansprüche finanziell auszugleichen zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

  3. SOLLTE die Firma dir die Ansprüche nicht auszahlen oder den Anspruch negieren, steht dir der Weg zum Arbeitsgericht frei, in der ersten Instanz kostenlos für dich!

Wenn du eine Kündigungsfrist von vier Wochen hast,dann kannst du nicht mit Schreiben vom28.02. zum 29.02. kündigen,sondern zum Ende des Monats März,also zum 31.03. - und um diesen Termin einzuhalten,musst du tatsächlich,wie deine Chefin richtig gesagt hat,noch diese Woche neu zum 31.03.2012 kündigen.Die Kündigung muss bis zum Ende dieser Woche bei deinem Arbeitgeber sein,notfalls gib sie selbst gegen Empfangsbestätigung ab.Beantrage für den März deinen Resturlaub und den Überstundenabbau.Wenn man dir den Urlaub nicht im März geben will,müssen sie ihn dir auszahlen.Du kannst dich in dem Fall auf den § 7 Abs.:4 Bundesurlaubsgesetz( BUrlG) beziehen:Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden,so ist er abzugelten.

Der Urlaub steht dir Gesetzlich zu. Den dürfen die dir nicht wegnehmen. Wenns ihnen nicht passt dann lass dich krankschreiben und zeig denen den Mittelfinger. Alles gute

geleistete arbeit müssen sie dir auch ausbezahlen wenn es nicht möglich ist, die überschüssigen stunden in freizeit sozusagen umzuwandeln. hast du vllt die kündigung falsch formuliert? hättest zum 31.3 kündigen sollen, aber fordern, das du ab da und da nich mehr arbeitest, da du ja noch urlaub hast und überstunden

also mein tip - du gehst mit deinen kontoauszügen der letzten 3 monate zum amtsgericht, was zuständig für dich ist, da wo du wohnst da gibt es eine abteilung beratungshilfe und erzählst das was du hier geschrieben hast noch einmal, da bekommst du problemlos einen beratungshilfeschein - mit dem gehst du dann zu einem anwalt dem musst du das dann leider auch noch mal alles erzählen aber der vertritt dich dann und du musst dem nur 10 euro bezahlen ....meist klären sich "unstimmigkeiten" ganz schnell, wenn im briefkopf rechtsanwalt steht - ich wünsch dir viel erfolg