Auto/Wohnmobil/Wohnwahn steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Hallo !
Ich lebe und arbeitete in Frankreich. Wegen der europäischen "Vereinfachung" dürften die Sachen ziemlich ähnlich liegen.

a) Man braucht einen festen Wohnsitz. Eine Adresse. Briefkasten, Bankkonto. Egal wie lange man dort im Jahr ist.

b) Als Angestellter bekam ich nur die Kilometer ersetzt. Und es schimpfte, wenn ich mit Campingbus machte. Ich habe doch ein normales Auto ?! Steuerlich ginge das besser durch, auch mit den Hotelkosten.

c) Dann etwa zehn Jahre Selbständiger, Unternehmung.
Mein kleines Auto war als berufliches Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer und wurde in der Buchhaltung abgeschrieben.
Mein Campingbus den ich beruflich nutzte (war nur etwa andertalb Wochen im Jahr "zu Hause", eben um Buchhaltung zu machen. Sonst immer auf Baustellen) hatte ich persönlich kaufen müssen, mit einem Kredit von meiner eigenen Ein-Mann-Unternehmung. Und war nicht von der MWSt befreit. Die Wertminderung (Abschreibung) wurde jedoch in Betracht genommen. So etwa als ob ich Privatmann meinen Campingbus meinem Unternehmen zu beruflicher Nutzung zu Verfügung stelle. Was ja auch der Fall war. Das Fahrzeug hatte ich auch für berufliche Nutzung Vollkaskoversichert. Und auch der Inhalt, meine Geräte, Informatik usw (Gentrennte Versicherungsverträge.).
Der KFZ-Treibstoff wurde mir steuerlich nicht nicht erlassen, bekam also die an den Tankstellen bezahlten Steuern auf den Kraftstoff nicht zurück. Das scheint für LKWs vorbehalten zu sein. Jedoch ging der Kraftstoff in die Betriebsausgaben.
Nur auf Heizgas bekam ich Steuern zurück.

d) Als ich mein Unternehmen dann auflöste, also Auto und Campingbus mir persönlich von meinem eigenen Betrieb zurückkaufte bzw den Kredit zurückzahlte (Schätzwert), musste ich für mein Auto die MWSt an meinen eigenen Betrieb zurückzahlen,
aber nicht für meinen Campingbus, da ich die MWSt ja schon beim Kauf persönlich bezahlt hatte.

Ich nehme an, daß ein Campingbus steuerlich nicht als "betrieblich" durchgeht, wenn man keinen Betrieb hat.

Größere Unternehmen haben speziell eingerichtete Campingfahrzeuge, meistens mit Fahrer, damit die leitenden Angestellten die Fahrzeit nicht unnötig verbringen, sondern Arbeit machen. Auch haben solche Unternehmen manchmal Flugzeuge, zum gleichen Zweck. Die sind also für den Betrieb nötig, werden vom Unternehmen gekauft und werden abgeschrieben.

wenn man für die Pendler ein Wohnmobil nutzt, wird das als Arbeitnehmer ganz normal mit den 30 Cent / km angerechnet.

Hier mal Knaus-Weinsberg: https://www.weinsberg.com/de-de/carabus/uebersicht.html

Oder Du sparst dann die Zweitwohnung, da ist ein Bett drin, Dusche-WC & Küchenzeile mit Gaskocher

Urteile zu Hartz 4 gab es mal, daß bei Obdachlosigkeit auch die Steuer für ein Wohnmobil + Haftpflicht bezahlt wird.

https://www.advopedia.de/news/aktuell/hartz-iv-urteile-10.-wohnmobile-gelten-als-wohnung

Wenn du dein Fahrzeug zur Ausübung seines Berufs brauchst, kannst du die entstandenen Kosten anteilig steuerlich geltend machen

Aber i.d.r. wird es sich auf die Kilometer Pauschale beschränken

Hä..ö Es gibt doch einige die Ihr komplettes Fahezeug steuerlich absetzen?
Oder Ganze Zimmer in ihren Häusuern(- Arbetiszimmer)

Ginge das nuicht mit einem Womo (Arbeitswomo)

wenn das die reguläre WOhnung ersetzt?

@chtschotakc

Ein Wohnmobil gilt nicht als Wohnadresse

Problem schon gelöst!

Und was verstehst du unter „das Fahrzeug komplett absetzen“?

Das Finanzamt wird dir immer einen % Satz eigennützig anrechnen

@Vampire321

Was verstehen die Leute die es machen unter komplett absetzen xD ne.

Halt wie ein Firmenwagen z.B....

Na Ja gut ?

@chtschotakc

Komm doch mal zum Punkt

Fährst du Pizza aus, und hast nur dafür ein Fahrzeug angeschafft, und hast ein zweites Fahrzeug für deine privaten Fahrten, wirst du die Unkosten als SELBSTSTÄNDIGER gewinnschmälernd ansetzen können, als Angestellter bleiben dir die Kilometer pauschalen 

@Vampire321

Weshalb sollte ein Wohnmobil nicht als Wohnadresse gelten? Stell Dir vor, Du hast nur ein Wohnmobil aber keine feste Wohnung. Bist Du dann mangels Wohnsitz gar nicht mehr einkommensteuerpflichtig? Lies mal § 8 AO.

@Bakaroo1976

Dann lautet die Postanschrift 

„Kfz Kennzeichen, an der Ecke xx Straße“?

>Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.<

Das heißt: Wohnung! Nicht Wohnmobil, nicht Zelt... 

@Vampire321

Lies doch mal weiter § 9 AO.

@Bakaroo1976

Habe ich

Du brauchst aber eine polizeiliche melde Adresse

Und um sich ‚irgendwo‘ aufzuhalten, muss der Aufenthalt dort auch erlaubt sein

Du kannst nicht einfach mit einem Wohnmobil auf öffentlichem Grund und Boden Campieren

@Vampire321

Es geht hier um Steuerrecht - die Meldeadresse spielt keine Rolle. Noch einmal, nur der Logik halber, kannste aber auch in jedem AO-Kommentar nachlesen, meinst Du, jemand entgeht der Steuerpflicht aufgrund des "Wohnsitzes" in ein Wohmobil anstelle einer festen Wohnung. Ein Wohnmobil ist im Zweifelsfall auch eine Wohnung.

@Vampire321

Nur mal am Rande - wieviel steuerliche Mandate betreust Du so regelmäßig und beruflich?

@Vampire321

"Und um sich ‚irgendwo‘ aufzuhalten, muss der Aufenthalt dort auch erlaubt sein" - NEIN!!! Das Steuerrecht interessiert doch nicht, ob Du Dich legal irgendwo aufhälst oder nicht!

@Bakaroo1976

Ich hab nen Steuerberater..,

Aber ich kenne mich mit Meldepflichten einigermaßen aus

@Vampire321

"Du kannst nicht einfach mit einem Wohnmobil auf öffentlichem Grund und Boden Campieren" - natürlich kann ich das, kommt oft vor! Ob es erlaubt ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt! Das Steuerrecht interessieren Tatsachen und nichts anderes!


@Vampire321

Du betreust also selbst keine Steuerpflichtigen - danke für die Information. Sie beruhigt mich sehr.

@Bakaroo1976

... und trotzdem brauchst du für den Steuerbescheid eine polizeiliche Meldeamtes... auch ‚postanschrift‘ genannt

Und wenn jeman auf öffentlichem Grund und Boden campiert, macht er sich strafbar/ das hat natürlich nichts mit dem steuerrechtl zu tun, aber man kann die Kosten für das Wohnmobil trotzdem nicht von der Steuer absetzen! 

@Vampire321

"... und trotzdem brauchst du für den Steuerbescheid eine polizeiliche Meldeamtes... auch ‚postanschrift‘ genannt" - und jetzt kommst Du mit dem letzten Akt. Was hat denn bitte der postalische Adressat mit dem Inhaltsadressaten zu tun. Man kann auch ganz einfach ein Postfach angeben. Hör doch mal auf mit der Meldeanschrift - die spielt keine Rolle. Und was hat das denn mit der Frage zu tun?

"Und wenn jeman auf öffentlichem Grund und Boden campiert, macht er sich strafbar/ das hat natürlich nichts mit dem steuerrechtl zu tun, aber man kann die Kosten für das Wohnmobil trotzdem nicht von der Steuer absetzen!" - Achso, jetzt wird aus einer OWI auch noch ne Straftat. Natürlich könnte man Kosten für ein Wohnmobil steuerlich absetzen, sofern diese BA oder WK darstellen. Aber Du scheinst von Strafrecht und Steuerrecht keine Ahnung zu haben. Also hör bitte auf, den Fragestellern irgendein ungares Halbwissen zu erzählen.

@Vampire321

Was sind denn bitte Unkosten?

@Bakaroo1976

Hör DU bitte auf zwischen den Themen zu springen!

Fakt ist:

Ein Fahrzeug muss angemeldet und versichert werden... dazu braucht der Halter eine Post Anschrift

Hat er die, läuft auch seine Steuererklärung darüber

Hat er die nicht, wird das Fahrzeug stillgelegt, bzw gar Nicht erst zugelassen

Welche Möglichkeiten def steuerlichen Kosten geltend machung siehst du denn wenn er NICHT Selbstständig oder freiberuflich tätig ist?

Es würde noch die Option „reisegewerbe“ geben... aber dann wäre er ja wieder selbstständig!

Als Angestelltem bleiben dann -wie schon vor 8 Stunden gesagt- die km Pauschale 

Sonst sei doch mal produktiv, und Versuch mal weniger anderen zu sagennwas sie falsch machen, sondern glänz mit Kompetenz und sag wie er sein Wohnmobil steuerlich absetzen könnte!

@Vampire321

Mimimi!

"Sonst sei doch mal produktiv, und Versuch mal weniger anderen zu sagennwas sie falsch machen, sondern glänz mit Kompetenz und sag wie er sein Wohnmobil steuerlich absetzen könnte!" - hab ich schon :)

@Vampire321

Halt mal kurz die Luft an - hilft!

@Bakaroo1976

ICH brauche keine Hilfe... zumindest nicht von dir

Aber danke für den Rat

@Vampire321

Was machst Du eigentlich eberuflich?

@Vampire321

Welche Hilfe? Welchen Rat?

@Bakaroo1976

Ich bin Zahntechnikermeister und Vermieter von Wohnimmobilien , ein paar Musik Proberäumen und Garagen

@Bakaroo1976

Die Luft anzuhalten... das Spiel ich mit meinem sohn immer... Bis einer nicht mehr kann ubd los prustet... ist lustig, musste ich dran denken und schmunzeln 

Für den schönen Gedanken hab ich mich bedankt ;)

@Vampire321

"Ein Fahrzeug muss angemeldet und versichert werden... dazu braucht der Halter eine Post Anschrift

Hat er die, läuft auch seine Steuererklärung darüber" - jetzt hör doch mal auf, so etwas zu schreiben. Es stimmt nicht.

@Bakaroo1976


*edit*

Lass gut sein, ich geh jetzt ins Bett... ist mir zu mühsam mit dir

@Vampire321

Aha - daher die Expertiese für Steuerrecht. Ich entschuldige mich und bekenne offen, dass Zahntechnikermeister, insbesondere dieser, mehr Ahnung vom Steuerrecht haben alst ein studierter BWL-Absolvent, Fachrichtung Steuerrecht, mit 10 Jahren Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei.

@Vampire321

Enschuldige bitte, war nett, mit Dir zu streiten. Ich wollte auch nur meine Ansicht darstellen. Ich wollte Dich nicht beleidigen. Hab nur das geschrieben, was ich dazu denke. War nie bös gemeint! Ich wünsch Dir Alles Gute! 

Nachtrag :
Als ich noch Angestellter war, machte ich ausgiebige Steuererklärung, mit den echten durch meinen Beruf aufkommenden Kosten. Nicht die Pauschalprozente. Das war viel Arbeit, alles beweisen, Kassenzettel, Rechnungen. Hatte sich aber für mich gelohnt.
Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist.