Autokauf im Trennungsjahr, fällt das in den Zugewinn?

3 Antworten

Wenn Sie von Ihrem Geld ein Auto auf Ihren Namen kaufen, dann ist dieses Auto, so wie vorher Ihr Geld, selbstverständlich nur Ihr Eigentum. Im Übrigen unterliegen solche Sachen wohl kaum einem Zugewinn als einem alterungsbedingten Verlust, den der Partner aber auch nicht auszugleichen hat.

Sofern ein Partner innerhalb der Ehe eigenes Vermögen erworben hat oder solches mit in die Ehe eingebracht hat, so unterliegen lediglich aus diesen werten erzielte Gewinne - Wertzuwachs aus Zinserträgen oder Steigerung der Immobilienwerte, Aktiendepots etc. - einem Zugewinnausgleichsanspruch.

Nein das fällt nicht in den Zugewinn, da das Vermögen bereits vor der Ehe bestand. Ob Du das Vermögen in ein Auto investierst, spielt keine Rolle...

Meiner Meinung nach ja, den noch seid Ihr verheiratet.

Da würde mich mal die Begründung interessieren bei einer Zugewinngemeinschaft...

@WetWilly

Da wird man aber lange auf eine solche Begründung warten - es gibt keine!

@schelm1

Google ist da sehr hilfreich

Das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Ende der Ehe besteht, wobei für dessen Berechnung nicht der Zeitpunkt der Scheidung, sondern die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner maßgeblich ist

@Reanne

Und was hat das Endvermögen mit dem Zugewinn zu tun? Du vergleichst hier nicht Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Wohngebäuden...