Auto von meinem verstorbenen Opa von meiner Oma bekommen?

8 Antworten

Du bekommst nicht den Ärger, den bekommt wenn Deine Oma. Die Schenkung ist m.E. rechtsgültig. Wenn Dein Opa überschuldet gewesen ist und die Oma deshalb das Erbe ausschlägt, hat sie die Erbmasse zulasten der Gläubiger durch die illegale Schenkung verringert und schuldet nun persönlich den Wert des Autos zum Zeitpunkt der Schenkung.

Du hast gutgläubig erworben. Alles gut.

Grundsätzlich kann es Stress geben. Sie könnten sich aber dann auf einen gutgläubigen Erwerb berufen §932 BGB.  https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html.

Problematisch ist aber, das sie wissen mußen, das die Oma über das Erbe nicht allein verfügen kann, da auch Ihr Vater gesetzlicher ist. Ferner kann natürlich die Oma Probleme bekommen, da die Verfügung über den Nachlass als Annahme der Erbschaft gewertet werden kann.

Ja kann sie.

Da deine Oma das Erbe nicht angenommen hat, hätte sie auch nichts aus der Erbmasse entnehmen dürfen. Wenn der Verwalter feststellt das ein Auto aus dem Besitz deines Opad fehlt wird der ganz sicher der Sache nachgehen. 

Was genau dann auf euch zu kommt kann ich aber nicht sagen. 

Jeffrey911 
Fragesteller
 29.09.2017, 12:43

und wie wäre es, wenn mein opa bespielsweise mir das auto vor seinem tod geschenkt hätte? ich aber noch weiter auf seinen namen und versicherung gefahren wäre?

JollySwgm  29.09.2017, 12:47
@Jeffrey911

Schenkungen können eine bestimme Zeit noch angerechnet werden. Die sollte außerdem irgendwie nachzuweisen sein. Sonst wird euch das niemand abnehmen.

Jeffrey911 
Fragesteller
 29.09.2017, 12:51
@JollySwgm

dazu müsste ich noch sagen, meine oma hat das auto genutzt jahre lang, es war ihr auto so gesehen der brief und die versicherung lief nur über mein opa und da sie verheiratet waren, gibt es natürlich keine schenkungs urkunde oder sonst was dergleichen

webya  30.09.2017, 21:41
@Jeffrey911

Damit gehörte deinem Opa das Auto. Deine Oma hat es nur genutzt/geliehen.

Das Erbrecht ist verzwickt und undurchsichtig.....

Wenn der Opa verstirbt dann erbt die Oma theoretisch 50% seines Eigentums und 50% gehen an das / die  Kind(er) zB Deine Mum oder Deinen Dad, Onkel & Tanten (Geschwister Deines Vaters oder Deiner Mutter). 

Schlägt die Oma das Erbe aus, kommen in der Erbfolge auch weiter entferntere Verwandte ins Spiel. Geschwister des Opa´s und deren Kinder...

Genau genommen, hat Dir die Oma ein Auto überlassen, was ihr schlimmstenfalls gar nicht oder nur zu 50% gehört. 

Noch dazu kommt, ob die Großeltern einen Ehevertrag hatten und ob ggf ein Testament vorhanden ist.

Bei einer Gütertrennung gehörte das Auto voll dem Opa und die Oma erbt theoretisch 50%. (wenn sie das Erbe annimmt) Bei einer Güter- oder auch der Zugewinngemeinschaft gehören der Oma ohnehin schon 50% und von dem Opa seinem Anteil nochmals die Hälfte. (Das hängt davon ab, ob ein Auto.... vor oder nach der Heirat angeschafft wurde)

Nimmt sie das Erbe an, gehören ihr dann von dem Auto 75%

Aber in der direkten Erbfolge stehen zunächst erst mal die eigenen Nachkommen. Also Söhne und Töchter. Enkel sind erst mal außen vor...

Ob Du da nun Stress bekommen kannst oder nicht, hängt also von mehreren Faktoren ab. Auch davon, wieviele Söhne / Töchter Deine Großeltern hatten und natürlich auch, wie.... gierig die sind oder nicht. Wenn ein Erbe auf sein Recht besteht und vor Gericht zieht, gehst Du uU doch noch leer aus.

Und wenn die Einzige Hinterlassenschaft des Opas ein Berg Schulden war..... Eine Übernahme des Autos zu Lebzeiten des Opa´s mit Schenkungsurkunde oder wenigstens Zeugen, sind da viel einfacher

Jeffrey911 
Fragesteller
 29.09.2017, 12:56

also es gibt nur meine oma, meinen vater, mich danach und dann meine tochter! nun ist es so, meine oma will es nicht annehmen mein vater auch nicht, ich dann wohl auch nicht. denn wenn die es schon nicht nehmen, kann es nicht umbedingt gutes heißen.

EddiR  29.09.2017, 13:02
@Jeffrey911

Kann man nicht pauschal so sagen. Mein Vater starb vor knapp 4 Jahren. Wir sind 4 Kinder und nur meine Schwester wollte das Erbe ablehnen. Die wollte sich einfach nicht..... na ja, ich sag mal... an dem Nachlass bereichern.

Als sie erfuhr, wer dann im Erbrecht "nach rutscht", hat sie das Erbe doch angenommen. Jetzt ist unlängst meine Mutter verstorben. Und wir werden alle das Erbe annehmen, teilweise nur um zu verhindern, daß (ich nenn´ die mal "lauernde Geier") andere nicht in der Erbfolge nach rutschen. Meine Eltern hatten 2 Häuser, Garten und Wiesengrundstücke... Also keinen Schulden...

Übrigens, wenn es die Oma noch gibt, kann mansich ja mal bei der über den Grund informieren. Also warum sie das Erbe ablehnen will...

Deine Großmutter war nicht berechtigt Teile des Erbes, vor Ausschlagung desselben, zu entnehmen. Also stellt sich die Frage ob die Ausschlagung des Erbes Gültigkeit entfaltet.