Erbt das Kind, wenn der Erbe tot ist?

8 Antworten

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Also, das Erbrecht ist geregelt im BGB §§ 1922 ff.

zunächst ist es mal so, dass geprüft werden muss, ob ein Testament vorhanden ist, denn das hat Vorrang, ist keines vorhanden, dann tritt die gesetzliche erbfolge ein, die in §§ 1924-1926 BGB geregelt ist. (also die Paragraphen schreibe ich dir mal dazu, falls dus nachlesen willst!)

Also da die Oma schon tot ist, geh ich mal davon aus, dass der Opa Alleineigentümer von dem Haus ist, oder?! Denn dann kann er mit dem Haus ja machen was er will, und wenn er das Haus an seinen Sohn vergibt, dann ist das ja quasi eine Schenkung, und da muss an den anderen Sohn gar nichts ausgezahlt werden, klar oder? Jedenfalls damit so ne Schenkung wirksam ist, muss das ins Grundbuch eingetragen werden, weils sich ja um n Gebäude handelt.

Und wenn der Opa stirbt, und der eine Sohn ist bereits als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, dann gehört das Haus ja nicht mehr zum Erbe und muss auch nicht verteilt werden. Wenn dies aber nicht der Fall ist, wird es ganz normal vererbt.

Wenn du möchtest kann ich dir gern die gesetzliche Erbfolge erklären, falls es dir weiterhilft! Lg

deMuerta 
Fragesteller
 29.07.2012, 19:49

Naja...mit dem Haus das habe ich mir schon gedacht. Aber wie ist es dann mit dem restlichen Erbe? Ob das Haus jetzt ganz überschrieben ist weiß ich nicht, denke aber schon.

Zoeinlove  29.07.2012, 20:05
@deMuerta

Also erben kann man ja sowieso erst, wenn der Opa gestorben ist, wenn kein Testament da ist, dann würden seine beiden Söhne zu je 1/2 erben § 1924 I BGB. Dieser spricht von "Abkömmlingen des Erblassers" und des wären dann natürlich auch seine Enkelkinder. Also erbt der eine Sohn 1/2. Der andere Sohn ist bereits verstorben, also bekommt seinen halben Teil sein Kind bzw. seine Kinder zu gleichen Anteilen § 1924 IV BGB. Verstehst Du was ich meine? Und wies mit dem Haus ist, kann ich dir leider nicht ganz genau sagen, weil ich ja eure Rechtslage darin nicht kenne. Sorry

Zu Lebzeiten kann der Opa mit seinem Geld und dem Haus machen was er will. Auch verschenken.

Im Todesfall wird allerdings der Enkel das Erbe des Sohnes antreten, zumindest den Pflichtteil falls der Opa etwas anderes verfügt hat.

Was in den letzten 10 Jahren vor dem Tod an den Sohn geschenkt wurde zählt allerdings mit in das Erbe hinein.

Der Opa kann das Haus an einen Erben vergeben, dieser muß dann den anderen Erben auszahlen.

So weit ich weiß, ist es so, dass die Kinder des verstorbenen Sohnes das Erbe antreten dürfen. D.h. der lebende Sohn bekommt die Hälfte des Erbes, die andere Hälfte geht an die Kinder des verstorbenen Sohnes.

Wenn der Opa das Haus dem Sohn A. geschenkt hat, können die Abkömmlinge des vorverstorbenen Sohnes verlangen, dass der Wert des Hauses rechnerisch dem Nachlass zugeschlagen und der Pflichtteil aus diesem erhöhten Wert berechnet wird. Allerdings sinkt der Zuschlag zum Nachlass jährlich um 10%, so dass er 10 Jahre nach der Übertragung auf 0 gefallen ist. Andere Möglichkeiten für die Abkömmlinge sehe ich nicht. Im Übrigen kommt es natürlich auch darauf an, ob der Opa ein Testamewnet hinterlässt, das dann Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge hätte. Aber an dem Pflichtteilsanspruch würde das nichts ändern, wenn die Abkömmlinge des verstorbenen Sohnes im Testament nicht bedacht würden.

Das Kind des verstorbenen Sohnes und Erben tritt an die Stelle seines verstorbenen Vaters. Ich finde deine Frage ganz klar formuliert!