Kann ich als Sozialleistungsempfänger problemlos ein Erbe ausschlagen?

5 Antworten

https://www.familienrecht.net/erbe-ausschlagen/#erbe-ausschlagen-welche-kosten-fallen-an

Gemäß Kostenverzeichnis (KV) Nr. 21201 Ziffer 7 GNotKG fällt für die Ausschlagung eine halbe Gebühr an. Ist der Nachlass allerdings überschuldet, fallen bei einer Erbausschlagung nur Kosten in Höhe von 30 Euro an. Dieser pauschale Betrag ergibt sich aus KV Nr. 21201 Ziffer 7 GNotKG.

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen/#Welche_Kosten_entstehen_bei_Erbausschlagung

Die Kosten gehen zu Deinen Lasten, allerdings solltest Du "sicherheitshalber" Deinen SGB II / XII Bescheid dabeihaben. Denn wer kennt denn schon die Summe der Schulden des Großvaters.

Bei einem überschuldeten Nachlass ist von einem Wert von Null auszugehen. Der Notar berechnet mind. 30 € + 19 % Umsatzsteuer. Frag ihn, ob du seine Forderung in Raten abtragen darfst.

Wenn du nur Schulden erben würdest bzw.das Erbe die Forderungen übersteigen würde,dann kannst du ohne Probleme das Erbe ausschlagen,es muss nur nachweisbar sein !

Schlägst du das Erbe beim Amtsgericht aus,dann zahlst du eine Pauschale von 30 €,diese musst du selber aufbringen.

Hättest du dich vorher mal erkundigt und es wäre möglich gewesen mit deiner Mutter bei Gericht zu erscheinen,dann hättest du dir die 30 € sparen können bzw.ihr hättet sie euch teilen können,denn dann wäre sie nur einmal angefallen.

Reden Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, damit Sie sich da nicht selber einen Strick drehen!

wieso erbst du? Deine Mutter ist doch erst mal dran mit dem Erben.

DieBohne123 
Fragesteller
 24.01.2018, 19:23

Sie hat das Erbe auch ausgeschlagen und deswegen geht es auf uns Kinder nun über...