Auto verliehen an jemand ohne Führerschein?

3 Antworten

ich frag mich auch was.

Zuerst Blödsinn anstellen und dann andere fragen, wie schlimm das endet.

Zum Erwachsensein gehört auch, dass man vorher denkt, dann handelt.

Sollte das ein Liebesbeweis (Freundin) oder eine 'Heldentat' (uns erwischt schon keiner) sein?

Im übrigen nützen alle Antworten nichts, denn die Sache läuft nun seit dem 'Erwischtwerden', und zwar so, wie sie laufen soll - mit allen Konsequenzen.

§ 21 Absatz 1 StVG:

 

Eine

 

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

 

droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.

§ 21 Absatz 2 StVG:

 

Eine

 

Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe

 

droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Reanne  22.05.2017, 19:13

Das sind wahrlich hübsche Aussichten.

1Kylie 
Fragesteller
 22.05.2017, 19:20

gilt das auch für Personen die unter 18 jahre sind

Dein Vater ist Halter des Autos, auch er wird Post bekommen. Warte ab, aber Du wirst nie wieder Jemanden ohne Führerschein das Auto fahren lassen.