Was tun gegen Anzeige?

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Hallo F3LP12,

gegen die Anzeige als solches kannst Du nichts machen, denn den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort hast Du ja erfüllt.

Allerdings ist der Rahmen der möglichen Folgen hier extrem weit gefächert

Möglich währe im günstigsten Falle,

  1. dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html oder
  2. dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen nach § 153a StPO (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html 

einstellt. Wurde das Verfahren eingestellt kann allerdings noch einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide auf Dich zukommen:

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Tatbestandsnummer: 101118

Tatvorwurf: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr
erforderlichen Sorgfalt Andere.

Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

weitere Folgen: Nein

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Tatbestandsnummer 103602

Tatvorwurf: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 145 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Der A Verstoß hätte für Dich in der Probezeit zur folge,

- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert

Wird das Verfahren aber nicht eingestellt und Du wirst verurteilt, musst Du mit einer Geldstrafe rechnen, die sich vermutlich im Rahmen von 20 - 40 Tagesätzen bewegt.

Zudem kommen auf die die beiden eben bereits angeführten Probezeitmaßnahmen auf Dich zu.

Möglich, aber unwahrscheinlich ist, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird und Du eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren erhältst.

Möglich währe aber, wenn kein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt, dass Du ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten erhältst.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn Du zu viel Geld hast, geh zum Anwalt. Eventuell kennt der einen Weg. Aber vermutlich nicht mal der.

Nö, in der Fahrschule haste sicher was von Unfall / Fahrerflucht gehört, und wer nicht hören will muss fühlen....

Hättest du dich gleich drum gekümmert hättest du keinen Ärger.

Ich wusste eben nicht dass ich die Polizei anrufen muss wenn ich einen straßenpfosten umniete..

@F3LP12

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und mich wunderts das du von den beiden genannten Begriffen noch nie was gehört zu haben scheinst.

@F3LP12

Und ab welchem Schaden hättest du die Polizei gerufen?

Leitplanke?

Verkehrsschild?

Fahrrad?

Kleinkind?

Denkst du, die Pfosten wachsen auf Bäumen nach und kosten nichts, also dass da kein "Schaden" entstanden ist?

Passt schon, lernst du nochmal bei der Nachschulung, vielleicht bleibts dann fürs nächste mal hängen..

Ohje. Da kannst du leider nix dagegen machen. Ich füchte, dein Führerschein wird auch eingezogen. Also nächstes mal besser aufpassen und es melden.

War aber auch dumm von dir einfach weiter zu fahren und nicht direkt zu einer werkstatt zu fahren..Noch besser waere es natuerlich sofort die polizei anzurufen und abzuwarten dann haettest du jetzt weniger probleme..fahrerflucht in der probezeit ist schon krass..