Auto Scheibe auf Schulgelände zerschossen

8 Antworten

Grundsätzlich ist hier schon die Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Hort zu prüfen. Die private Haftpflichtversicherung wird m.E. auf keinen Fall zahlen, schon weil es Vorsatz war. Eltern haften nicht für ihre Kinder, nur bei eigener Aufsichtspflichtverletzung. Das ist hier auszuschließen. Demnach haftet das Kind allein. Hierbei ist zu prüfen, ob überhaupt Deliktfähigkeit besteht, d.h., ob die Einsichtsfähigkeit des Kindes gegeben ist. Wenn ja, haften bei einer gemeinsam begangenen unerlaubten Handlung auch die Täter gesamtschuldnerisch. D.h., wenn alle das Auto mit Steinen beschmissen haben, muß der Geschädigte nicht ermitteln, wer die Beulen und wer den Schaden an der Heckscheibe verursacht hat. Nach meiner Einschätzung sollte ein acht jähriges Kind bereits wissen, dass es das Auto eines Lehrers nicht mit Steinen bewerfen darf. Die beteiligten Kinder haften daher mit ihrem eigenen Vermögen für den Schaden. In der Realität wird da kaum etwas zu holen sein. Allerdings sollten sich m.E. die beteiligten Eltern fragen, ob sie nicht etwas falsch gemacht haben, wenn das Kind kein Respekt vor dem Eigentum Anderer hat. Daher finde ich es selbstverständlich, dass sie den Schaden übernehmen, auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht.

Deine Haftpflichtversicherung wird hier (auch vor Gericht) den unberechtigten Anspruch zurückweisen. Hier ist ganz klar die Aufsichtspflicht der Schule/Hort vernachlässigt worden also ist die Schulhaftpflicht involviert. Ob andere daran beteiligt waren ist vollkommen egal.

Wenn die Erzieherin keine Teilkasko-Versicherung hat, muss sie sich mit ihrem Arbeitgber auseinander setzen.

Ich würde an deiner Stelle mal klären wer Haftet die Eltern oder die Schule. Müsste vielleicht auch was auf einer Schulanmeldung stehen.

Um die anderen beteiligten mit ins Boot zu ziehen musst du es beweisen können, oder mit den Eltern direkt sprechen.

Als mein Bruder damals die Scheibe eingeschmiessen hatte wurden meine Eltern zum Zahlen verdonnert.

Ob die Schule bezahlt oder die Eltern hängt meist davon ab ob es ein versehen war oder Absicht. Ich hoffe es hat dir ein wenig geholfen

Also ist er jetzt angestiftet worden oder war er es nicht gewesen?

Auf jeden Fall war er dabei und er ist erwischt worden.

Versuch die anderen " Mittäter " raus zu kriegen und setzt dich mit deren Eltern zusammen.

edfider  16.06.2013, 12:14

Es ist nur richtig das die Erzieherin ihren Schaden ersetzt bekommt .

SilverC 
Fragesteller
 16.06.2013, 12:40
@edfider

Wer Schaden verursacht MUß ihn beheben! Die Erzieherin sollte nicht die Leid tragende sein! Jedoch soll mein Sohn auch nicht der alleinschuldige sein wenn er es nicht allein war.

Wenn doch, hat er die Verwantwortung zu übernehemen.

DerHans  16.06.2013, 13:16
@SilverC

Die Erzieherin ist hier eher "selbst in der Verantwortung" Schließlich hatte sie (oder ihre Kollegen) die Aufsichtspflicht.

Sei unbesorgt! Deine Privathaftpflichtversicherung wird die Ansprüche gegen Deinen Sohn prüfen und diese - soweit sie sich denn überhaupt als berechtigt erweisen sollten - befriedigen. Unberechtigte Ansprüche wird die Haftpflichtversicherung für Euch zurückweisen, notfalls auch vor Gericht.

Du als Vater bist sowieso nicht haftbar, da das Kind sich in Obhut der Einrichtung befand. Somit war Deine Aufsichtspflicht auf die Einrichtung übertragen.

Also: Umgehend eine Meldung an den Haftpflichtversicherer machen, dort wird man sich um die weitere Abwicklung kümmern.